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Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen

Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Südkorea.

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Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der funktionstüchtigen Strafrechtspflege sind neue Ermittlungsmaßnahmen parallel zur Veränderung der Realität positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung oder des Eingriffs in den Kernbereich sicherzustellen.

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Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen, Joongwook Park

Lingua
Pubblicato
2023
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Titolo
Datenerhebungen im Ermittlungsverfahren und rechtsstaatliche Beschränkungen
Sottotitolo
Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Südkorea.
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2023
ISBN10
3428186966
ISBN13
9783428186969
Serie
Descrizione
Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der funktionstüchtigen Strafrechtspflege sind neue Ermittlungsmaßnahmen parallel zur Veränderung der Realität positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung oder des Eingriffs in den Kernbereich sicherzustellen.