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Der drittfinanzierte Abzahlungskauf und das Finanzierungsleasinggeschäft stellen alternative Formen der Erwerbsfinanzierung dar. Der Gesetzgeber hat die bei beiden Vertragsnetzen entstehenden Rechtsprobleme in den verbundenen Verträgen (§§ 358, 359 BGB) nur unvollständig geregelt. Ausgehend von der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) werden daher im Rahmen der vorliegenden Untersuchung Lösungen entwickelt, die für beide Vertragsnetze Geltung beanspruchen. Dogmatischer Ausgangspunkt ist hierbei, dass der „Netzzweck“ als Geschäftsgrundlage dem Vertragsnetz beider Erwerbsgeschäfte zugrunde liegt und dessen Scheitern eine Zweckstörung begründen kann.
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Das Vertragsnetz drittfinanzierter Erwerbsgeschäfte, Bernhard Warti
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- 2023
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