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Informationsfehlverhalten des Stellenwerbers

Aufklärungspflicht, Wahrheitspflichten und Sanktionsmöglichkeiten

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Das Spannungsverhältnis zwischen den Informationsinteressen des Arbeitgebers und den Geheimhaltungsinteressen des Stellenwerbers führt im Bewerbungsprozess naturgemäß zu verschiedenen Konflikten, die einer Regulierung bedürfen. Das Werk untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Informationsaustausches im arbeitsvertraglichen Anbahnungsverhältnis, welche in der Literatur vor allem unter den Schlagwörtern „Fragerecht des Arbeitgebers“ und „Recht zur Lüge des Stellenwerbers“ behandelt werden. Insbesondere werden folgende Fragen beantwortet: Hinsichtlich welcher Umstände trifft den Stellenwerber eine Aufklärungspflicht ? Hinsichtlich welcher Umstände trifft den Stellenwerber eine Wahrheitspflicht ? Welche Sanktionsmöglichkeiten kommen dem Arbeitgeber zu, falls der Stellenwerber eine Aufklärungspflicht oder Wahrheitspflicht verletzt?

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Informationsfehlverhalten des Stellenwerbers, Martin Krug

Lingua
Pubblicato
2023
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Titolo
Informationsfehlverhalten des Stellenwerbers
Sottotitolo
Aufklärungspflicht, Wahrheitspflichten und Sanktionsmöglichkeiten
Lingua
Tedesco
Editore
Manz
Pubblicato
2023
ISBN10
3214251430
ISBN13
9783214251437
Serie
Descrizione
Das Spannungsverhältnis zwischen den Informationsinteressen des Arbeitgebers und den Geheimhaltungsinteressen des Stellenwerbers führt im Bewerbungsprozess naturgemäß zu verschiedenen Konflikten, die einer Regulierung bedürfen. Das Werk untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Informationsaustausches im arbeitsvertraglichen Anbahnungsverhältnis, welche in der Literatur vor allem unter den Schlagwörtern „Fragerecht des Arbeitgebers“ und „Recht zur Lüge des Stellenwerbers“ behandelt werden. Insbesondere werden folgende Fragen beantwortet: Hinsichtlich welcher Umstände trifft den Stellenwerber eine Aufklärungspflicht ? Hinsichtlich welcher Umstände trifft den Stellenwerber eine Wahrheitspflicht ? Welche Sanktionsmöglichkeiten kommen dem Arbeitgeber zu, falls der Stellenwerber eine Aufklärungspflicht oder Wahrheitspflicht verletzt?