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Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern stellen heute das bedeutendste Mittel kollektivrechtlicher Gestaltung der Arbeitsverhältnisse dar und bilden die Hauptform der Interessenregelung zwischen den Arbeitsmarktparteien. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der wechselhaften Geschichte des Kollektivvertragsgedankens in Deutschland und beleuchtet sie aus rechtshistorischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Darstellung der Rechtsentwicklung ab 1900, da zumindest auf der Ebene des Zivilrechts erst ab diesem Zeitpunkt eine juristische Auseinandersetzung mit den Rechtsproblemen begann. Besondere Berücksichtigung fand der Rechtszustand der Weimarer Zeit, da sich in vielen Bereichen Parallelen und Entwicklungstendenzen zum heutigen Tarifrecht aufzeigen lassen.
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Die Entwicklung des Rechts des Tarifvertrags in Deutschland, Martin Dreschers
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- 1994
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- (In brossura)
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