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Transferpreise und Ergebniszuordnungen im Versicherungskonzern aus aufsichts-, handels- und steuerrechtlicher sowie betriebswirtschaftlicher Sicht

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Die Ausgliederung von Tätigkeiten an konzernfremde Dritte oder die Zentralisierung von Tätigkeiten innerhalb weitverzweigter Konzerne auf nur ein Unternehmen erfordert vom Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens eine genaue Kenntnis der Rahmenbedingungen. Anhand der Ausgliederung des Rechnungswesens führt die Erörterung der Definition einer Funktionsausgliederung im Sinne der Versicherungsaufsicht (1. Aufsatz) zum überraschenden Ergebnis, daß es Verträge in dieser Ausprägung eigentlich nicht geben dürfte, da betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Grundsätze einer derart weitreichenden Delegation und damit einer Ausgliederung entgegenstehen. Bei einem durch Ausgliederung reduzierten Unternehmen stellt sich, nicht nur für die Finanzverwaltung, die Frage nach dem Mindestumfang der Eigenkapitalausstattung und der entsprechenden Ergebniszuordnungen auf die Gesellschaften (3. Aufsatz). Die Erörterung der Kriterien zur Bestimmung des richtigen Preises für eine erbrachte oder bezogene Dienstleistung, unabhängig von einer Vertragstypisierung, angefangen bei der bloßen Gefälligkeit bis zur vollständigen Geschäftsbesorgung, zieht sich durch alle vier Aufsatzthemen, wobei als Schwerpunkt einmal die Sichtweise der deutschen Versicherungsaufsicht (2. Aufsatz) und ein anderes Mal die der U. S.-Steuerbehörde (4. Aufsatz) dargestellt wird.

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Transferpreise und Ergebniszuordnungen im Versicherungskonzern aus aufsichts-, handels- und steuerrechtlicher sowie betriebswirtschaftlicher Sicht, Harald Maser

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1999
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