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Das Königreich Westphalen (1807-1813) uner Jérôme Napoléon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jérôme Siméon als Innen- und Justizminister verfügte über größere Freiräume bei der Übernahme der französischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhängigen Staaten wie das Großherzogtum Berg. Diese Eigenständigkeit zeigt sich vor allem in der Übernahme des Code pénal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpaßten. Mit dem Druck des Code pénal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in Kraft treten. In der Edition wird der Code pénal für Westphalen erstmals zugänglich gemacht zusammen mit dem Code pénal von 1810 und dessen deutscher Übersetzung.
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Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813, Hans-Werner Schubert
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- 2001
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