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- 128pagine
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Mit der Einführung der §§ 1a, 1b StVG sollte die Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr ermöglicht werden. Die Zulässigkeit der Nutzung hängt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG davon ab, dass die Kraftfahrzeuge während der hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung in der Lage sind, den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen.°°Marc Engelmann klärt die Frage, was unter den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu verstehen ist - unter Berücksichtigung fachsprachlicher Verwendung. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen untersucht er aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht, ob das Normprogramm geeignet ist, die politischen Ziele (z. B. Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen im Straßenverkehr) zu erreichen. Mögliche Vollzugsdefizite, die in der Ausformung des Normprogramms begründet sind, identifiziert er dabei und zeigt Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung auf.
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Hoch- und vollautomatisierte Fahrzeugsteuerung im Straßenverkehrsrecht, Marc Engelmann
- Lingua
- Pubblicato
- 2020
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- Titolo
- Hoch- und vollautomatisierte Fahrzeugsteuerung im Straßenverkehrsrecht
- Sottotitolo
- Regelungsgehalt des § 1a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG und denkbare Ursachen von Vollzugsdefiziten durch die Ausformung des Normprogramms
- Lingua
- Tedesco
- Autori
- Marc Engelmann
- Editore
- BWV Berliner-Wissenschaft
- Pubblicato
- 2020
- Pagine
- 128
- ISBN10
- 3830550324
- ISBN13
- 9783830550327
- Serie
- Descrizione
- Mit der Einführung der §§ 1a, 1b StVG sollte die Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr ermöglicht werden. Die Zulässigkeit der Nutzung hängt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG davon ab, dass die Kraftfahrzeuge während der hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugsteuerung in der Lage sind, den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen.°°Marc Engelmann klärt die Frage, was unter den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu verstehen ist - unter Berücksichtigung fachsprachlicher Verwendung. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen untersucht er aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht, ob das Normprogramm geeignet ist, die politischen Ziele (z. B. Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen im Straßenverkehr) zu erreichen. Mögliche Vollzugsdefizite, die in der Ausformung des Normprogramms begründet sind, identifiziert er dabei und zeigt Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung auf.