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Kollektivität im Haftungsrecht

Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen

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Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.

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Kollektivität im Haftungsrecht, Marika Öry

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Pubblicato
2020
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(Copertina rigida)
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Titolo
Kollektivität im Haftungsrecht
Sottotitolo
Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2020
Formato
Copertina rigida
Pagine
289
ISBN13
9783161594823
Serie
Descrizione
Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.