Bookbot

Werbung als Meinung

Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht

Maggiori informazioni sul libro

Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.

Acquisto del libro

Werbung als Meinung, Viola Schmid, V.Schmid

Lingua
Pubblicato
2025
product-detail.submit-box.info.binding
(Copertina rigida)
Ti avviseremo via email non appena lo rintracceremo.

Metodi di pagamento

Titolo
Werbung als Meinung
Sottotitolo
Eine Studie zum Schutz von Werbung im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, im Gemeinschaftsrecht und im amerikanischen Verfassungsrecht
Lingua
Tedesco
Pubblicato
2025
Formato
Copertina rigida
Pagine
720
ISBN13
9783540412991
Serie
Descrizione
Im politischen Diskurs - bei der ideellen Sprache - besteht ein Recht auf Phantasie, Irrtum und Brüskierung der Rezipienten ("Soldaten sind Mörder"). In der Werbung - bei der kommerziellen Sprache - besteht eine Pflicht zur Wahrheit, zur Substantiierung und zur Achtung der Rechte der Rezipienten (unter anderem 1,3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Benetton-Entscheidung anzunehmen, dass beide Sprachformen in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. So stellt sich die Aufgabe der Untersuchung und gegebenenfalls Auflösung von (Wertungs-)Widersprüchen. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie Werbung als "Meinung" in Art. 5 GG geschützt werden soll, werden das Gemeinschaftsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das amerikanische Verfassungsrecht - als "Trendsetter" eines extensiven verfassungsrechtlichen Schutzes der Werbung - herangezogen.