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Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht.

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Die Arbeit befasst sich mit den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht und insoweit mit der Abgrenzung judikativer und legislativer Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Ziel und Ergebnis der Untersuchung ist ein Grenzsystem, das ausgehend von einem neuen Lückenbegriff ein strukturiertes Prüfprogramm bereitstellt, mit dem abschließend über die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung entschieden werden kann. Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung judikativer und legislativer Kompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Im Mittelpunkt steht die Fragestellung, bis zu welchem Punkt ein Zivilgericht eine Rechtsfrage selbst beantworten kann, wenn sich die Antwort nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergibt, und ab welchem Punkt hierzu nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber befugt ist. Ausgehend von der Verfassungsvorgabe, dass jedes richterliche Handeln wegen Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht zu messen ist, entwickelt die Arbeit ein Grenzsystem, das ein Prüfprogramm zur Verfügung stellt, mit dem abschließend über die Zulässigkeit einer intendierten Rechtsfortbildung entschieden werden kann. Ausgangspunkt ist hierfür ein neuer Lückenbegriff, der die Lücke als Abweichung des Normtexts vom gebotenen Normzweck versteht und so über die beiden Merkmale »Normtext« und »gebotener Normzweck« den Einstieg in eine strukturierte Normtext- und Normzweckanalyse ermöglicht. Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Das Fundament des Grenzsystems: Die Grundannahmen zur Rechtsfortbildung Die Grundannahmen zu den Grenzen der Rechtsfortbildung Ergebnis des Ersten Teils 2. Die Entwicklung des Grenzsystems: Die Grenzen der Rechtsfortbildung in Rechtsprechung und Literatur Eigener Lösungsansatz Ergebnis des Zweiten Teils 3. Das Grenzsystem in der Anwendung: Normtextvereinbarkeit und Normzweckvereinbarkeit (Auslegung) Normtextvereinbarkeit und Normzweckunvereinbarkeit (zulässige normtexteinschränkende Rechtsfortbildung) Normtextunvereinbarkeit und Normzweckvereinbarkeit (zulässige normtexterweiternde Rechtsfortbildung) Normtextunvereinbarkeit und Normzweckunvereinbarkeit (unzulässige Rechtsfortbildung) Zusammenfassung Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Sachverzeichnis

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Die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung im Privatrecht., Felix Jocham

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2021
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(In brossura)
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