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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung

Dargestellt am Beispiel des finanzbehördlichen Verfahrensermessens i. S. d. § 88 Abs. 2 S. 2 AO

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Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von "Wirtschaftlichkeit", insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von "Wirtschaftlichkeit" als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.

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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, Stefanie Barfeld

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Pubblicato
2024
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(In brossura)
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Titolo
Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung
Sottotitolo
Dargestellt am Beispiel des finanzbehördlichen Verfahrensermessens i. S. d. § 88 Abs. 2 S. 2 AO
Lingua
Tedesco
Editore
Nomos
Pubblicato
2024
Formato
In brossura
Pagine
236
ISBN13
9783756016518
Serie
Descrizione
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von "Wirtschaftlichkeit", insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von "Wirtschaftlichkeit" als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.