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Ulrich Hufeld

    Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803
    Nachbarschaften innerhalb der Europäischen Union
    Recht und Moral der Gemeinwohlfinanzierung
    Entwicklungslinien der Finanzverfassung
    Die Verfassungsdurchbrechung
    Die Vertretung der Behörde
    • Ulrich Hufeld verankert das Vertreterhandeln für die Behörde im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er stellt die klassische Quis iudicabit -Frage ad personam. Unter der Prämisse, daß jede Entscheidung der Verwaltung nicht nur auf Normen, sondern auch auf Personen zurückgeht, entfaltet er ein demokratisches Verwaltungspersonenrecht. In seiner systematischen Untersuchung behandelt er die internen Beteiligungsformen, erschließt die außen- und innenrechtlich gebundene, aber nicht restlos determinierte Vertretung der hierarchisch formierten Behörden - etwa der Ministerien und der Finanzämter -, erörtert die kollegiale Vertretung und fragt nach dem gesetzlichen Verwaltungsbeamten'. Den Beitrag zur Systembildung erprobt der Autor im letzten Kapitel, das die denkbaren Vertretungsfehler unterscheidet und die Fehlerfolgen aus Gründen personaler Unzuständigkeit in die allgemeine Fehlerlehre einbezieht.

      Die Vertretung der Behörde
    • Ulrich Hufeld rekonstruiert die Verfassungsdurchbrechung als eigenständige Kategorie der Verfassungsänderung und fokussiert deren materielle Dimension, insbesondere die Ausnahme auf Verfassungsebene. Im ersten Kapitel wird die Weimarer Debatte beleuchtet, einschließlich der politisch-existenzialistischen Deutung durch Carl Schmitt und der Gleichheitsfrage bei Gerhard Leibholz. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden durch die verfassungsgesetzliche Salvierung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die mit Art. 79 GG überwunden geglaubten Probleme erneut relevant. Der Autor analysiert neue Formen der Verfassungsdurchbrechung im historischen Kontext, insbesondere den Europa-Artikel 23, der die Integrationsgesetzgebung in das Regime des Art. 79 GG lenkt. Im Prozess der Wiedervereinigung führte der Einigungsvertrag zu Ausnahmerechten auf Verfassungsebene, einschließlich der Gewährleistung sowjetzonaler Enteignungen von 1945-1949. Das dritte Kapitel ordnet und begrenzt diese Sonderbestimmungen im System der Verfassungsänderung. Aus der Fallanalyse entwickelt der Autor allgemeine Aussagen zur Dogmatik der Verfassungsänderung, zur Allgemeinheit des Verfassungsgesetzes und zum Vorrang der Verfassung. Abschließend wird nachgewiesen, dass die Verfassungsdurchbrechung als spezifisch rechtfertigungsbedürftiger Typus der Verfassungsgesetzgebung Bestand hat.

      Die Verfassungsdurchbrechung
    • Die bundesstaatliche Finanzverfassung ist in Bewegung. Politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen und europarechtlicher Anpassungsdruck treffen auf historische Konstanten und Grundpfeiler eines stabilen Verantwortungsföderalismus. Der vorliegende Band enthält die Beiträge des Jahressymposions 2015 des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, mit welchem das Institut seinen Direktor Reinhard Mußgnug anlässlich seines 80. Geburtstags ehrte. Der Band spannt den Bogen von den historischen Grundlage der Finanzverfassung bis hin zu ihren europarechtlichen Bezügen. Themen sind der Funktionswandel und die Kontinuität der Finanzverfassung, ihre Bedeutung für die Steuerkonkurrenzen, die Europäisierung der Finanzverfassung, finanzverfassungsrechtliche Impulse für die Ausdifferenzierung der Normenhierarchie und das staatliche Schenkungsverbot.

      Entwicklungslinien der Finanzverfassung