Dana Matlok Libri


Die Arbeit analysiert die Investitionskostenförderung der Länder im Bereich der Pflegeversicherung sowie deren verfassungs- und europarechtliche Konsequenzen. Die Zulassung von Pflegeeinrichtungen zur Versorgung wird durch § 72 SGB XI geregelt, wobei jede geeignete Einrichtung einen Rechtsanspruch auf einen Versorgungsvertrag hat. Der Bundesgesetzgeber hat bewusst auf eine Angebotssteuerung durch Bedarfsprüfung verzichtet, um den Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen zu fördern. Die Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen über die Pflegevergütung vergütet, die jedoch nur Betriebskosten abdeckt und nicht die bereits entstandenen oder laufenden Investitionskosten. Pflegeeinrichtungen können diese Kosten den Pflegebedürftigen in Rechnung stellen, sofern die Länder keine entsprechende Förderung gewähren. Um zu vermeiden, dass viele Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind, haben alle Bundesländer eine Förderung der Investitionskosten beschlossen, jedoch in sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. Die Mehrheit der Landesgesetzgeber verknüpft die Förderung mit einer Bedarfsplanung, was das zentrale Rechtsproblem aufwirft: Dürfen die Länder im Pflegebereich eine Angebotssteuerung durch Bedarfsprüfung einführen, obwohl das SGB XI dies nicht vorsieht? Diese Regelungen könnten gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung, das Grundrecht der Berufsfreiheit, den Gleichheitssatz und das Beihilfeverbot des europäischen Wettbewer