Internationale Organisationen entwickeln sich in der Völkerrechtsordnung zunehmend selbstständig. Gleichwohl sind viele Aspekte ihrer Rechtsstellung bislang ungeklärt. Der Autor analysiert die spezifische Rechtssubjektivität der Organisationen und legt dar, dass sie Dritten gegenüber eine objektive Wirkung entfalten kann. Hinsichtlich ihrer Handlungsfähigkeit (insb. Vertragsschlusskompetenzen, Gesandtschaftsrecht und Deliktsfähigkeit) bestehen notwendige Unterschiede zu den Staaten, aber auch nicht zu rechtfertigende Diskriminierungen. Auf dieser Analyse aufbauend legt der Autor dar, dass die EU eigenständige Völkerrechtspersönlichkeit erworben hat. Ergänzend werden der Status der Union nach dem Verfassungsvertrag untersucht und Konsequenzen für den Fall dessen Nichtinkrafttretens gezogen. Die Untersuchung richtet sich an Europa- und Völkerrechtler sowie an Studierende zur vertiefenden Lektüre. RA Dr. Robin van der Hout LL. M. ist in einer auf das Europarecht spezialisierten Kanzlei in Brüssel tätig. Zuvor war der Autor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europa-Institut des Saarlandes, wo er heute außerdem Lehrbeauftragter ist.
Robin van der Hout Libri


Die EU definiert sich als Rechtsgemeinschaft, zu deren Grundlage auch ein effektiver Individualrechtsschutz gehört, dessen Wirksamkeit aber zunehmend bezweifelt wird. Aktuelle europäische Urteile (UPA und Jégo Quéré) haben eine intensive Diskussion um Konzeption und Reichweite der Klagerechte gegen EU-Akte ausgelöst. Die Monographie bereitet den bisherigen Stand des Rechtsschutzes gegen EU-Normativakte auf und setzt einen Schwerpunkt bei europäischen Richtlinien. Die aktuelle Rechtsprechung und ihre Aufnahme in Schrifttum und Praxis wird in die bisherige Entwicklung eingeordnet und die unterbreiteten Verbesserungsoptionen werden, unter besonderer Berücksichtigung der Reformvorschläge des Europäischen Verfassungskonvents, dargelegt. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass effektiver Rechtsschutz nur im Zusammenspiel von nationaler und europäischer Gerichtsbarkeit geleistet werden kann, letzterem aber bei europäischen Akten ein Vorrang eingeräumt werden muss. Die Monographie richtet sich an Wissenschaft und anwaltliche Praxis gleichermaßen. Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europa-Institut der Universität des Saarlandes.