10 libri per 10 euro qui
Bookbot

Jochen Mohr

    Schutz vor Diskriminierungen im europäischen Arbeitsrecht
    Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
    Freiheit und/oder Gemeinwohl
    Energierecht im Wandel
    • Energierecht im Wandel

      Kolloquium zu Ehren des 75. Geburtstags von Franz Jürgen Säcker

      Im Januar 2017 fand im Oberlandesgericht Düsseldorf ein Festkolloquium aus Anlass des 75. Geburtstages von Franz Jürgen Säcker statt. Im Anschluss an ein Grußwort der Präsidentin des OLG Düsseldorf Anne José Paulsen und an eine Würdigung des Jubilars durch Professor Jochen Mohr schilderte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg „Das Energierecht vor dem BGH“. Im Folgenden erläuterte Jochen Homann, Präsident der BNetzA, die Aufgaben seiner Behörde im Rahmen der Energiewende. Wiegand Laubenstein, Vorsitzender des 3. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, stellte sodann zentrale Entscheidungen seines Senats vor. Constantinos Iliopoulos, Richter am Gericht der Europäischen Union, ging auf das Abkommen über die Trans-Adriatische-Pipeline ein. Professor Jürgen Kühling befasste sich mit dem Spannungsverhältnis von Wettbewerb und Gemeinwohl. Daraufhin diskutierte Rechtsanwalt Frank Montag Probleme der europäischen Fusionskontrolle. Schließlich hielt der Jubilar ein Plädoyer für das Energierecht „in den guten Händen der ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Mit Beiträgen von Anne José Paulsen, Jochen Mohr, Bettina Limperg, Jochen Homann, Wiegand Laubenstein, Constantinos Iliopoulos, Jürgen Kühling, Frank Montag, Anna Wolf-Posch und Franz Jürgen Säcker

      Energierecht im Wandel
    • Freiheit und/oder Gemeinwohl

      Kolloquium zu Ehren des 80. Geburtstags von Klaus Adomeit

      Am 17. März 2015 fand im Rektoratsfestsaal der Technischen Universität Dresden in Anwesenheit vieler Weggefährten und Freunde ein Festkolloquium aus Anlass des 80. Geburtstags von Klaus Adomeit statt. Mit dem Spannungsverhältnis von individueller Freiheit und kollektiven Gemeinwohlinteressen behandelte die Veranstaltung eine klassische Fragestellung, über die Klaus Adomeit im Verlauf seines akademischen Weges nicht nur unter zivil- und arbeitsrechtsdogmatischen, sondern auch unter methodischen, philosophischen und rechtsvergleichenden Aspekten nachgedacht hat. Die in diesem Band abgedruckten Vorträge von Franz Jürgen Säcker, Dieter Reuter und Harm Peter Westermann spiegeln diesen umfassenden akademischen Ansatz in paradigmatischer Weise wider. Die Beiträge werden ergänzt durch Grußworte von Jochen Mohr, Horst-Peter Götting und Bernd Rüthers. Mit Beiträgen vonFranz Jürgen Säcker: Die Methodenlehre Klaus AdomeitsDieter Reuter: Das Rätsel freiwillige ArbeitgeberleistungHarm Peter Westermann: Gleichbehandlung im Gesellschaftsrecht

      Freiheit und/oder Gemeinwohl
    • Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

      Domestizierung wirtschaftlicher Macht durch Inhaltskontrolle der Folgeverträge

      Bei Verträgen über Massengüter setzt die Vertragsfreiheit als Funktionsbedingung einen wirksamen Wettbewerb auf der Marktgegenseite voraus, der durch das Wettbewerbsrecht und das Recht der Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahnen geschützt wird. Diese Rechtsbereiche können das Vertragsrecht aber nur dann von den negativen Folgen privater Machtbildung entlasten, wenn sie ihrerseits der chancengleichen Selbstbestimmung der Bürger verpflichtet sind. Eben dies wird derzeit unter Berufung auf wohlfahrtsökonomische und gemeinwohlbezogene Gesichtspunkte in Abrede gestellt. So sieht die herrschende Ansicht Folgeverträge von Unternehmen mit der Marktgegenseite als wirksam an, obwohl sich in ihnen der Wettbewerbsverstoß gerade manifestiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Untersuchung zum Ziel, die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des wirtschaftsbezogenen Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Regulierungsrechts aufeinander abzustimmen, um die Marktteilnehmer effektiv vor antikompetitiven Verhaltensweisen zu schützen.

      Sicherung der Vertragsfreiheit durch Wettbewerbs- und Regulierungsrecht