10 libri per 10 euro qui
Bookbot

Eberhard Ruschenbusch

    Die frühen römischen Annalisten
    Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte
    Solon, das Gesetzeswerk
    Kleine Schriften zur Alten Geschichte
    • Kleine Schriften zur Alten Geschichte

      • 464pagine
      • 17 ore di lettura

      Mit diesem Band wird die Herausgabe der Kleinen Schriften von Eberhard Ruschenbusch (1924–2007) abgeschlossen. Nach den rechtshistorischen Studien, die im Jahr 2005 in der Reihe Philippika erschienen sind, wenden sich die Beiträge in den Kleinen Schriften zur Alten Geschichte den anderen Forschungs- und Lehrinteressen des 2007 verstorbenen Lehrers und Emeritus an der Universität Frankfurt zu. Dabei zeigen sich die Schwerpunkte seiner Forschung in der griechischen Geschichte des 6. bis 4. Jahrhunderts, in der eingehenden Behandlung der vornehmlich literarischen und inschriftlichen Quellen und den Studien zu den Grundlagen des alltäglichen Lebens in Griechenland, Kleinasien und Rom, die an den Eckpunkten Landwirtschaft, Ernährung, finanzielles Auskommen, Demographie und Raum häufig eine tagespolitische Aktualität gewinnen. Zu diesem Erkenntnisziel ging Ruschenbusch gerne auch ungewöhnliche Wege und band moderne statistische Methoden in seine Untersuchungen ein. Neben den Aufsätzen in renommierten althistorischen Zeitschriften finden auch an schwer zugänglichen Stellen bzw. in ausländischen Publikationen veröffentlichte Beiträge neben einem unveröffentlichten Beitrag ihre Aufnahme in diesen Band.

      Kleine Schriften zur Alten Geschichte
    • Solon, das Gesetzeswerk

      • 168pagine
      • 6 ore di lettura

      1966 legte Eberhard Ruschenbusch in der Historia - Einzelschrift 9 seine Sammlung der Fragmente des solonischen Gesetzeswerks aus dem Jahr 594 v. Chr. in den Originalsprachen vor. Nun folgen, aus dem Nachlass des 2007 verstorbenen Verfassers herausgegeben, die Übersetzung der 93 Fragmente, auf die Ruschenbusch die Rekonstruktion des solonischen Gesetzeswerks gründete, und ein wissenschaftlicher Kommentar, der dieses Gesetzeswerk in all seinen Dimensionen erschließt. Dabei zeigt sich Ruschenbuschs einzigartige Kennerschaft, die in gleicher Weise den Überlieferungszustand und den rechts- und sozialgeschichtlichen Gehalt der Texte betrifft. Er setzt sich kritisch mit der älteren Literatur auseinander und macht Ernst mit der Einsicht, dass erst das gesamte soziale und rechtliche Umfeld zusammen mit den Gesetzestexten das Recht Athens in archaischer Zeit ausmacht.

      Solon, das Gesetzeswerk
    • Eine ganze Reihe der Schriften und Besprechungen des Frankfurter Althistorikers Eberhard Ruschenbusch sind Fragen des altgriechischen Rechts gewidmet. Ausgangspunkt dieser auf den ersten Blick vielleicht überraschenden Verbindung war seine Dissertation über Solonos Nomoi. 22 dieser Beiträge aus den Jahren 1956-1995 sind aus geschichts- und rechtsgeschichtlichen Zeitschriften sowie Kongressakten in den Sammelband aufgenommen worden, ferner die seit langem vergriffene Monographie Untersuchungen zur Geschichte des athenischen Strafrechts (Köln 1968). Sachlich betrifft die Sammlung Methodisches, Grenz- und Bodenrecht, mannigfache Aspekte der athenischen Gesetzgebung, die Gesetzgeber Drakon und Solon, das Straf- und Prozessrecht sowie Adoption und Erbrecht; im Zentrum steht das athenische Recht des 6.-4. Jahrhunderts v. Chr. Alle Beiträge wurden durchgesehen und sind durch Indizes erschlossen.

      Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte
    • Die Texte früher römischer Annalisten (etwa 200–120 v. Chr.) sind nur fragmentarisch erhalten, und wenn man danach fragt, was jeder einzelne von ihnen erzählt hat und wie, dann bleibt das Bild undeutlich, besonders für die Zeit von 509 bis 282. Nun haben aber alle denselben Gegenstand behandelt, die römische Geschichte von der Gründung der Stadt (753) bis auf ihre Zeit, so dass es sich geradezu aufdrängt, sie als Einheit zu betrachten. Nimmt man dann noch die Annalen des Ennius hinzu und die anonymen Berichte aus den frühen Annalisten bei Polybios und Livius und schließlich noch Claudius Quadrigarius und Diodor, die beide frühe Annalisten als Vorlage haben, so steht reichlich Material zur Verfügung, um eine konkrete Vorstellung von der frühen Annalistik zu gewinnen.

      Die frühen römischen Annalisten