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Carsten Brückner

    Betriebskosten
    Berliner Mietendeckel
    Der Wohnraumvermieter
    Fakten lernen für Windows
    Figuren lernen für Windows
    Das Angehörigenverhältnis der Eltern im Straf- und Strafprozeßrecht
    • Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist seit jeher eine ganz bedeutsame zwischenmenschliche Beziehung. Dieser Beziehung hat der Gesetzgeber durch besondere Regelungen im materiellen und prozessualen Strafrecht Beachtung geschenkt. Der Autor stellt die Regelungen im einzelnen dar und erarbeitet hinsichtlich solcher Fallgestaltungen Lösungen, die nicht eindeutig vom Wortlaut der jeweiligen Vorschrift erfaßt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Auflösung und Beendigung des Näheverhältnisses der Personen gegeben ist. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Anbahnungsverhältnis der natürlichen Elternschaft. Hier hat das Gesetz zum Schutz von Embryonen maßgebende Bedeutung nicht zuletzt für die Garantenstellung der Eltern zum werdenden Leben.

      Das Angehörigenverhältnis der Eltern im Straf- und Strafprozeßrecht
    • Der Wohnraumvermieter

      Antworten für das gesamte Mietrecht

      Vermieter, Eigentümer, Verwalter, Rechtsberater und Rechtsanwälte wollen auf ihre Fragen zuverlässig und schnell Antworten erhalten. Aus der über 25-jährigen Erfahrung als Berater in einem Berliner Ortsverein von Haus & Grund und Referent in der Aus- und Fortbildung von Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht formuliert der Autor das Angebot auf eine umfassende, aber dennoch kurz gehaltene Darstellung und Antworten auf das Mietrecht. Dabei wird der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine besondere Beachtung eingeräumt; auf die Darstellung unterschiedlicher Ansichten in der Literatur wird konsequent verzichtet. In 20 Abschnitten wird das Wohnraummietrecht systematisch und verständlich dargestellt. Von Abmahnung bis Zurückbehaltungsrechte finden alle den Vermieter täglich beschäftigenden Themen Erwähnung. Am Ende eines jeden Abschnitts findet sich für den schnellen Überblick eine kurze Zusammenfassung. Dieses Buch ist schneller und zuverlässiger als das Internet. Ein Ausblick wagt die Betrachtung der nahen Zukunft betreffend das Schicksal des privaten vermietenden Eigentümers und berücksichtigt dabei die aktuelle Situation der kritischen Energielage und die Vorhaben der die Mehrheit im Bundestag stellenden Parteien anhand der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Unumgänglich bleibt die persönliche Beratung des Vermieters beim Fachmann und das möglichst früh, um Probleme im Mietvertragsverhältnis bestmöglich zu vermeiden.

      Der Wohnraumvermieter
    • Seit Jahren steigen die Preise für Energie – Heizöl und Gas sind in den vergangenen Jahren drastisch teurer geworden. Und weil die Heizkosten regelmäßig den größten Teil der Betriebskosten ausmachen, wirken sich Preissteigerungen spürbar in der Betriebskostenabrechnung aus. Den Unmut der Mieter bekommen die Vermieter zu spüren, weil die Betriebskosten an den Vermieter zu zahlen sind. Bei dieser Gemengelage sind die Betriebskosten und ihre Abrechnung eine alljährliche Belastungsprobe für ein jedes Mietverhältnis. Tatsächlich sind Betriebskosten für den Vermieter Arbeit ohne Lohn: Verursacht werden die Kosten vom Mieter, bei dem der Vermieter sie für Dritte – wie dem Staat und den Versorgungsunternehmen – einkassieren muss. Der Staat war es auch, der dem Vermieter im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung eine weitere Last aufgebürdet hat: Die Steuerermäßigung wegen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG, zu denen die Betriebskosten zählen können, wollen viele Mieter nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter bzw. Verwalter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Tipps zum Umgang mit dieser Aufgabe liefert der Ratgeber ebenfalls und bietet wie in den Vorauflagen allen Vermietern Unterstützung bei der Umlage der Betriebskosten.

      Betriebskosten
    • Die Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsgebieten ist hoch und wird angesichts der ungebrochenen Entwicklung des Zuzugs der Bevölkerung in die Städte in Zukunft noch weiter zunehmen. Der Bedarf der Zurverfügungstellung von Wohnraum wird längst nicht mehr allein durch den Eigentümer als Vermieter von Wohnungen gedeckt, sondern inzwischen auch von Mietern in Form einer sowohl unentgeltlichen als auch entgeltlichen Gebrauchsüberlassung, letzteres als sogenannte Untervermietung. Die zunehmende Überlassung von Wohnraum durch den Mieter an andere Personen erfordert eine Analyse und Lösungsvorschläge zum Umgang mit der Gebrauchsüberlassung der Mietsache. Das gesetzliche Konzept der Miete ist, dass der Mietgebrauch nur dem Mieter zusteht, so dass dieser für die Einräumung des Gebrauchs an Dritte der Erlaubnis des Hauptvermieters bedarf. Das vorgelegte Buch soll den mit der Materie befassten Eigentümer, Vermieter, Verwalter, Berater und Vertreter die Möglichkeit geben, sich mit den gegebenen Problematiken schnell und sicher zurecht zu finden.

      Untervermietung und andere Arten der Gebrauchsüberlassung von Wohn- und Geschäftsraum
    • Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland berühmt sich in seiner Begründung zum Gesetzesentwurf der Mietpreisbremse, dass sie den Vermietern in Deutschland 284,14 Millionen Euro im Jahr vorenthalten wird. Dies ist der hochgerechnete Betrag, der durch die Preiskappung der Mietpreisbremse nicht mehr zwischen den Mietvertragsparteien beim Neuabschluss eines Mietvertrages über Wohnraum vereinbart werden darf. Ob die Mietpreisbremse das Ziel der Begleitmaßnahmen, das in der von der Landesregierung zu erlassenen Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse genannt und erläutert werden muss, fördern wird, ist ungewiss. Die vorliegende Broschüre soll den Umgang mit der Mietpreisbremse erleichtern, Zweifelsfragen darstellen und Lösungen anbieten. Mit seinen über 60 Beispielen findet sich der Leser in seiner konkreten Situation sofort wieder.

      Mietpreisbremse
    • Der Eigentümer hat ein überragendes Interesse an einem ordnungsgemäßen Zustand seines Eigentums. Er ist bestrebt, an dem Eigentum auftretende Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen, so dass sich der schadhafte Zustand nicht vergrößert. Die Beseitigung von Mängeln beruht jedoch nicht ausschließlich auf einer freien Entscheidung des Eigentümers. Eine Handlungspflicht kann auch durch rechtliche Umstände zur Mangelbeseitigung begründet werden. Im Rahmen der den Eigentümer treffenden Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer alles zu tun, dass von seinem (Immobilien-)Eigentum keine Gefahren für Rechtsgüter anderer Personen ausgehen. Neben dieser gesetzlichen Pflicht kann sich auch aus vertraglichen Vereinbarungen eine Pflicht zur Erhaltung des Eigentums ergeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Eigentümer sein Eigentum wirtschaftlich verwertet und den Gebrauch an diesem einer anderen Person gegen Entgelt überlässt. Ein Mangel am Immobilieneigentum zeigt sich in den allermeisten Fällen als eine bauliche Beeinträchtigung der Immobilie. Die vorliegende Broschüre beschäftigt sich mit dem Umgang von baulichen Mängeln im Mietverhältnis über Räume, beschreibt Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien und stellt die Möglichkeiten deren Durchsetzung dar.

      Instandhaltung und Instandsetzung im Mietverhältnis