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Volker Steinborn

    Verordnung über Arbeitsstätten
    Biostoffverordnung
    Gentechnikgesetz
    Betriebssicherheitsverordnung
    • 2012

      Betriebssicherheitsverordnung

      • 602pagine
      • 22 ore di lettura

      Innerhalb der auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erscheinenden Titel fehlte bislang der Regelungsbereich "Betriebs- und Anlagensicherheit". Der kompakte, alle hierfur relevanten Vorschriften umfassende Titel ist daher zweigeteilt aufgebaut. Der erste Teil "Betriebssicherheit" beinhaltet neben einer Einfuhrung und dem Verordnungstext zur BetrSichV (mit Stand einschl. der ab Dezember 2011 geltenden Anderungen der BetrSichV) die dazu ergangenen Regeln fur Betriebssicherheit (TRBS). Teilweise sind die Regeln durch entsprechende Verweise auf der Homepage des Kohlhammer Bookshop unter ContentPLUS abrufbar. Ein Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoff- und der Gefahrstoffverordnung erklart die darin gebrauchlichsten Schlagworte. Der zweite Teil "Anlagensicherheit" enthalt nach einer Einfuhrung den gesamten Gesetzestext des BImSchG (ebenfalls mit den ab Dezember 2011 geltenden Anderungen) sowie die Storfallverordnung. Ein Stichwortverzeichnis zu den jeweiligen Paragrafen der BetrSichV rundet das Werk ab.

      Betriebssicherheitsverordnung
    • 2009

      Gentechnikgesetz

      • 260pagine
      • 10 ore di lettura

      Das Gentechnikgesetz hat das Ziel, Menschen, Tiere/Pflanzen und Umwelt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren zu schützen bzw. solchen Gefahren vorzubeugen. Neben einer Einleitung und dem Gesetzestext in der aktuellen Fassung v. 1.4.2008 sind die konkretisierenden Verordnungen und Regeln enthalten, wie z. B. die Gentechnik-Sicherheitsverordnung, die Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten, die Regel für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (TRBA 310), die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung und die Gentechnik-Verfahrensverordnung. Weitere Verfahrensvorschriften finden Berücksichtigung. Als zusätzliche Rechtsvorschrift zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Ein Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab.

      Gentechnikgesetz
    • 2008

      Die Biostoffverordnung konkretisiert die allgemeinen Schutzvorschriften für den Bereich der Biostoffe. Sie gilt für alle Tätigkeiten inkl. der Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich und grenzt damit die Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, von deren Anwendungsspektrum ab. Eine Einführung in Systematik und Anwendungsgebiete der BiostoffV sowie Abgrenzungen gegenüber anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gibt einen Überblick in dieses Fachgebiet. Im Einzelnen sind die umfangreichen Antworten auf die häufig gestellten Fragen (die sog. FAQ) zur Biostoffverordnung abgedruckt sowie die wichtigsten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und die einzelnen Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Ein Stichwortverzeichnis greift alle im Verordnungstext der BiostoffV vorkommenden Begriffe mit den entsprechenden Verweisen auf. Eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe besteht in Industrie, Handwerk und Handel. Konkret an Arbeitsplätzen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, in der Lebensmittelwirtschaft, im Gesundheitswesen, der Abfallwirtschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft.

      Biostoffverordnung
    • 2005

      Verordnung über Arbeitsstätten

      • 577pagine
      • 21 ore di lettura

      Die 19. Auflage berücksichtigt Rechtsänderungen in den enthaltenen Rechtsvorschriften wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz und weiteren Verordnungen, die seit der 18. Auflage erfolgt sind. Komplett neu aufgenommen sind zahlreiche neue Technische Regeln zur Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsstättenregeln (ASR) -, die die bisherigen Arbeitsstätten-Richtlinien nahezu vollständig ablösen. Einige bislang noch nicht überarbeiteten Arbeitsstätten-Richtlinien sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig geworden (vgl. die Übergangsfrist in § 8 ArbStättV), die jedoch solange noch als Orientierungswerte herangezogen werden können, bis die entsprechende ASR bekannt gemacht wird. Die ArbStättV wird in speziellen Bereichen insbesondere ergänzt durch die Baustellenverordnung, die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung sowie die PSA-Benutzungsverordnung. Diese Vorschriften sind jeweils mit erläuternden Einleitungen, den eingefügten Begründungen sowie den ergänzenden Regeln enthalten.

      Verordnung über Arbeitsstätten