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Tobias Rundel

    Mandatum zwischen utilitas und amicitia
    • Diese rechtsgeschichtliche Abhandlung eröffnet zur alten Streitfrage nach dem Haftungsmaßstab des Beauftragten im klassischen römischen Recht neue Perspektiven: Sie stellt die insoweit sehr dissonanten Quellen in ein Spannungsverhältnis zwischen dem sich erst allmählich entwickelnden Utilitätsgedanken und der römischen Freundschaft (amicitia) als sozialgeschichtlichem Hintergrund des mandatum. Am Ende wird daraus unter Berücksichtigung der im Vergleich zur heutigen Zeit existentiellen Bedeutung des Auftrags in Rom ein Vorschlag für das Haftungsregime der §§ 662 ff. BGB entwickelt.

      Mandatum zwischen utilitas und amicitia