Unter Berufung auf den "international agierenden Terrorismus" intensivieren die EU und USA ihre Gefahrenabwehr durch Informationsverarbeitung. Welche Auswirkungen diese Entwicklung auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen hat, untersucht der Autor anhand der gemeinschaftsrechtlichen Maanahmen zur Einfuhrung biometrischer EU-Reisepasse und zur Flugdatenubermittlung in die USA. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein angemessener Ausgleich zwischen Datenschutz und Gefahrenabwehr nicht erreicht wird und regt an, die aufgezeigten datenschutzrechtlichen Grundsatze starker zu berucksichtigen.
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