Das Funkeln der Tage
Gedichte



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Nationale Steuerautonomie vs. unbegrenzte Beihilfenkontrolle
In diesem Open-Access-Buch wird die Grenze zwischen der nationalen Autonomie auf dem Gebiet des Steuerrechts und dem Verbot staatlicher Beihilfen innerhalb des EU-Binnenmarkts untersucht. Unumstritten ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum, dass sich das unionsrechtliche Beihilfeverbot auf das nationale Steuerrecht auswirkt. Allerdings ist es bis heute nicht gelungen, die richtige Grenze zwischen der Beihilfenkontrolle im Steuerrecht einerseits und der Tatsache eines notwendigen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im nicht unionsrechtlich harmonisierten Steuerrecht andererseits herauszuarbeiten. Der Autor untersucht die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Beihilfeverbots in Art. 107 AEUV im Hinblick auf die Besonderheiten des nationalen Steuerrechts. Dabei wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kritisch hinterfragt und ein eigener Prüfungsmaßstab entwickelt.
Die Arbeit befasst sich mit der gesellschafts- und steuerrechtlichen Zulässigkeit von disquotalen, d. h. von den Beteiligungsverhältnissen am Stammkapital abweichenden, Gewinnverteilungsabreden bei der GmbH. Dem zu Zeiten des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens hauptsächlich zur Steueroptimierung verwandten Instrument der disquotalen Verteilung der Gesellschaftsgewinne kommt auch heute noch erhebliche Bedeutung zu. Im Verhältnis unter den Gesellschaftern bietet es sich etwa zur Abgeltung besonderer Beiträge einzelner Gesellschafter oder zur exakten Zuweisung der Erträge einzelner Geschäftsbereiche an. Ökonomisch können diese Vereinbarungen sinnvoll sein, um der Gesellschaft unter Ausnutzung individueller Verlustabzugspotentiale der Gesellschafter Kapital zuzuführen. Disquotale Gewinnverteilungsvereinbarungen sind, sofern sie – wie zumeist – gesellschaftsrechtlich zulässig sind, auch steuerlich anzuerkennen. Dies gilt auch und insbesondere nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Bewertung der möglichen Mittel, wie etwa Satzungsregelungen, Ausgabe von Vorzugsanteilen, Satzungsdurchbrechungen oder Gesellschaftervereinbarungen.