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Florian Mercker

    1 gennaio 1972
    Die Katalogbildfreiheit
    Der Sammler
    • Der Sammler

      • 109pagine
      • 4 ore di lettura

      Während die inhaltliche Stringenz einer Sammlung für ihre Bedeutung ausschlaggebend ist, stellt jedes Kunstwerk zugleich ein finanzielles Investment dar. Auch mit der Gründung einer Kunststiftung möchte ein Sammler nicht nur seine oft über Jahre zusammengetragene Kollektion vor dem Zerfall schützen, sondern zudem oft steuerrechtliche Vorteile nutzen, etwa die Erbschaftssteuer betreffend. Die genauen Möglichkeiten und Zusammenhänge sind dabei nicht immer leicht zu erfassen. Der vorliegende Leseband bietet Sammlern einen Leitfaden durch das Dickicht der internationalen Kunstmärkte mit Blick auf rechtliche Besonderheiten. Der auf Beratung in Kunst- und insbesondere Stiftungsfragen spezialisierte Rechtsanwalt Florian Mercker stellt die Tücken und Fallen, aber auch Chancen und Anreize anschaulich dar und leistet wertvolle Hilfestellung bei Fragen zur eigenen Sammlung oder Stiftung. Veranstaltungsreihen: UBS ab Mitte März 2013 Sotheby's ab Ende April 2013

      Der Sammler
    • Die Reproduktion ist das Wesen der Moderne (Roland Barthes). Die Erlebbarkeit von Kunst ist dadurch nicht mehr an einen Ort gebunden. Auf einigen Gebieten – insbesondere auf dem Gebiet der digitalen Photographie – ist es heute möglich, durch die Reproduktion einen Werkgenuss zu vermitteln, der dem Original entspricht, wenn nicht sogar übertrifft. Das Katalogbildprivileg des Paragraphen 58 UrhG, das die erlaubnis- und vergütungsfreie Abbildung von Kunstwerken zulässt, ist in seiner Weite rechtspolitisch umstritten. Erstmals wird hier die Regelung der Katalogbildfreiheit grundlegend aufgearbeitet und damit die Frage der zulässigen Abbildung von Kunstwerken in Praxis und Theorie eingeordnet. Gleichzeitig werden rechtsvergleichende Vorschläge zu einer wünschenswerten Weiterentwicklung dieser Privilegierung angeboten: Für eine umfangreiche Nutzung ist dem Urheber grundsätzlich ein Vergütungsanspruch einzuräumen. Der Autor ist als Rechtsanwalt und Spezialist für Kunst- und Stiftungsrecht in München mit den angesprochenen Fragestellungen in der täglichen Praxis beschäftigt. Er ist Autor der regelmäßig im Kunstmarkt und Feuilleton erscheinenden Kolumne zum Kunstrecht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie Autor zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum Kunst- und Stiftungsrecht.

      Die Katalogbildfreiheit