Das vorliegende Skriptum Finanzstrafrecht verfolgt das Ziel, einen ersten Einblick in den Stand des österreichischen Finanzstrafrechts und Finanzstrafverfahrensrechts zu geben. Leicht verständlich werden die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Finanzstrafrechts, die Straftatbestände des Besonderen Teils sowie das gerichtliche und das finanzstrafbehördliche Finanzstrafverfahren beschrieben. Der Stoff wird anhand praktischer Beispiele verdeutlicht. Am Ende jedes Kapitels finden sich Wiederholungsfragen. Zur Vertiefung wird auf weiterführende Literatur verwiesen. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis ermöglicht das rasche Auffinden der gewünschten Textstellen. Das Skriptum kann Studierenden und Berufsanwärtern als ideale Lerngrundlage dienen. Es bietet auch dem interessierten Praktiker wertvolle Basisinformation. Der Darstellung liegt der Rechtsstand vom 15.9.2008 zugrunde.
Elisabeth Köck Libri


Wirtschaftsstrafrecht
- 319pagine
- 12 ore di lettura
Die effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt den Staat vor große Herausforderungen. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts existieren zahlreiche Regelungen, die sich – komplex und unübersichtlich – verstreut in den verschiedensten Gesetzen (zB im StGB, im Kapitalmarktgesetz, im Patentgesetz, im UWG, im Markenschutzgesetz, im Investmentfondsgesetz etc) finden. In Österreich fehlte bisher eine umfassende Darstellung des „Wirtschaftsstrafrechts“. Das vorliegende Buch verfolgt das Ziel, einen ersten Einblick in den Stand des gegenwärtigen österreichischen Wirtschaftsstrafrechts zu geben. In 24 Kapiteln werden zentrale Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts dargestellt – vom Betrugstatbestand über das Urheberstrafrecht, das Finanzstrafrecht bis zur Verbandsverantwortlichkeit. Im Anhang werden die zitierten nebengesetzlichen Regelungen abgedruckt – damit der Leser sofort einen Blick in den genauen Wortlaut der wirtschaftsrechtlich relevanten Strafbestimmungen werfen kann. Zur Vertiefung wird am Beginn jedes Kapitels auf weiterführende Literatur verwiesen. Der Darstellung liegt der Rechtsstand vom 1.3.2007 zugrunde.