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Marcel Kau

    Rechtsharmonisierung
    United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht
    • United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht

      Die Bedeutung des United States Supreme Court für die Errichtung und Fortentwicklung des Bundesverfassungsgerichts

      • 538pagine
      • 19 ore di lettura

      Dass der amerikanische Supreme Court als „Urtypus“ einer modernen und umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit von ideeller Bedeutung für die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts war, ist im deutschen Verfassungsrecht weithin anerkannt. Eine genaue rechtsvergleichende und rechtshistorische Betrachtung zeigt aber, dass das amerikanische Verfassungsbeispiel auch das deutsche Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht in organisatorischer, institutioneller und prozessualer Hinsicht maßgeblich geprägt hat. Gesichert ist, dass vom U. S. Supreme Court der stärkste Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht und die diesem zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ausging.

      United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht
    • Rechtsharmonisierung

      Untersuchung zur europäischen Finalität dargestellt am Beispiel des Grenzkontroll-, Ausländer- und Asylrechts

      In den 1980er Jahren begann auf dem Gebiet des europäischen Grenzkontroll-, Ausländer- und Asylrechts eine rechtliche Angleichung, die in der Folgezeit fortgesetzt und intensiviert wurden. Während rechtliche Gestaltungsmittel zunächst noch als bloße Instrumente der Europäischen Wirtschaftsintegration angesehen wurden, gelangte zunehmend die Überzeugung zum Durchbruch, dass die Harmonisierung des Rechts mittlerweile ein eigenständiges Ziel der Europäischen Union geworden war. Dadurch geriet automatisch auch die Finalität Europas in den Blick. Wie wirkt sich die von der Europäischen Union seitdem forcierte Schaffung eines „Europäischen Rechtsraums“ mit der Ausgestaltung einer „europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik“ auf den gegenwärtigen Entwicklungszustand der Europäischen Union aus? Welche Folgen haben die Integration „im Recht“ und die Ausbildung einer gesamteuropäischen „rule of law“ für die zukünftig erreichbare europäische Finalität?

      Rechtsharmonisierung