Schuld, Strafrecht und Geschichte
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Studien zum Schutz von Würde und Leben durch Recht, Moral und Politik
This book deals with two issues which have been discussed in jurisprudence, ethics and political philosophy for severeal years. In the first part, the main question is whether or not the use of torture can be legitimised. There are two cases in discussion: first the threat of torture against a kidnapper to rescue the victim of kidnapping, second the so called ticking-bomb-scenario„. The text presents the different opinions within the international discussions and criticises those opinions, which advocate the legitimation of torture in this circumstances. In the second part the book deals with the legal problems the shootdown of a hijacked airplane will have. The case in mind is a situation like the 9/11-act of terrorism. The first chapter of this part discusses the legal consequences the shootdown may have. The final chapter reconsiders the 9/11-case within the context of Carl Schmitt´s Political Theology“. Besides the presentation and critical discussion of the several opinions the author will develops own solutions to all of the mentioned cases."
Über Freiheit und Wahrheit in der Straftheorie und Strafprozessrechtslehre
Freiheit und Wahrheit können als Ideale bezeichnet werden, die auch dem Strafrecht als unentbehrliche Grundbegriffe dienen. Trotz der vermeintlichen Unentbehrlichkeit sind die genauen Inhalte beider Begriffe alles andere als eindeutig bestimmt. Diese Arbeit untersucht den Gebrauch dieser Ideale innerhalb ausgewählter strafrechtswissenschaftlicher Problemfelder. Der Freiheitsbegriff wird dabei insbesondere im Kontext der Strafzwecklehre problematisiert. In kritischer Auseinandersetzung mit der aktuellen Rezeption der Straftheorie Hegels, dessen Philosophie der Freiheit ausführlich vorgestellt wird, soll eine freiheitstheoretische Basis der gesamten Strafrechtswissenschaft skizziert werden. Die Präzisierung eines strafrechtsrelevanten Freiheitsbegriffs, der auf die freie Subjektivität von Personen im Recht abstellt, wird dabei einerseits im Kontrast zu individualistischen Freiheitskonzeptionen erprobt, die etwa in romantischen und neo-liberalen Theorien vertreten werden. Andererseits wird die neurowissenschaftliche Kritik am freien Willen diskutiert und zurückgewiesen. Im zweiten Teil geht es um den ambivalenten Umgang mit dem Wahrheitsbegriff innerhalb der Strafprozeßrechtslehre, in der die Ermittlung der (materiellen) Wahrheit einerseits als Idealvorstellung hochgehalten wird, während andererseits z. B. im Rahmen der Absprachenproblematik vermehrt auf informelle Erledigungsstrategien gesetzt werden soll.