Für Kreditinstitute ist es wichtig, nicht nur die Konzeption der Insolvenzordnung, sondern vor allem auch stets den neuesten Stand ihrer Regelungen im Einzelnen zu kennen. Es ist niemals vorherzusehen, ob nicht derzeit intakte Kreditverhältnisse notleidend werden. Daher gilt es bei Kredit- und Sicherheitenverträgen sowie bei allen Maßnahmen in diesem Zusammenhang stets vorausschauend zu bedenken, wie sie gestaltet werden müssen, um im Falle einer Insolvenz möglichst keine Rechte oder Sicherheiten zu verlieren. Auch ist es wichtig, bereits im Vorhinein zu wissen, welche rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen und gegebenenfalls ergriffen werden müssen, um die Belange der Bank wirksam vertreten zu können. Schwerpunkte der 5. Auflage sind das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren. Die zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Reform ist der Anlass, diesen beiden bisher nur kurz erläuterten Verfahren jeweils ein ausführliches Kapitel zu widmen. Mit der Aufnahme dieser neuen Kapitel ging auch eine Neustrukturierung des Buches einher. Es ist nun in fünf Teile gegliedert, ausgehend von einer allgemeinen Einleitung über die Erläuterung von Grundbegriffen des Insolvenzrechts sowie die verschiedenen Verfahrensarten hin zum materiellen Insolvenzrecht und schließlich zur Insolvenzanfechtung.
Stefan Saager Libri



Dieses Buch über das Pfändungsschutzkonto ist von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft unter Federführung des BVR gemeinsam erarbeitet worden. Es gibt Hilfestellung bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen zum Kontopfändungsschutz und kommentiert in dieser Neuauflage aus Sicht der Kreditwirtschaft die inzwischen vorgenommenen Gesetzesänderungen sowie die zahlreichen Stellungnahmen und Gerichtsentscheidungen zur Auslegung der Vorschriften. • Umwandlung von Girokonten in Pfändungsschutzkonten (P-Konten) • Berechnung der Höhe des Pfändungsfreibetrags • Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags • Pfändungsumfang • Drittschuldnererklärung • Kontoführung nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses • Schutz von Sozialleistungen und Kindergeld • Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto • Insolvenz des Kontoinhabers • Anhänge (Gesetzestexte, Musterbescheinigung der AG SBV und Ausfüllhinweise, Beispiel einer Sozialbescheinigung, Kundeninformation Pfändungsschutzkonto, Übersicht „Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen und Kindergeld, Empfehlungen „Girokonto für jedermann“, Beispielsfälle zum „Monatsanfangsproblem“, Beispiele amtlicher Schreiben und Belege auf der CD-ROM)
Effektengiroverkehr und internationales Privatrecht
- 308pagine
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Die Ende 2002 beschlossene Haager Wertpapierkonvention steht im Mittelpunkt dieser Dissertation. Der Autor erläutert Hintergrund und Inhalt der Kollisionsregeln und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Internationalen Privatrecht sowie dem deutschen materiellen Recht des Effektengiroverkehrs. Zunächst wird das Recht des Effektengiroverkehrs nach deutschem Recht beschrieben, wobei zwischen nationalen und internationalen Transaktionen unterschieden wird. Im zweiten Schritt wird das Internationale Privatrecht des Effektengiroverkehrs behandelt, beginnend mit dem Grundsatz der lex cartae sitae und dem neueren Ansatz des place of the relevant intermediary (PRIMA), wobei kritisch auf § 17a DepotG eingegangen wird. Bei der Analyse der Haager Wertpapierkonvention werden insbesondere die Anknüpfungsgegenstände und -momente betrachtet. Der Autor erläutert die Abkehr von PRIMA hin zum account agreement approach (AAA) und verteidigt diesen Ansatz gegen Kritik. Saager kommt zu dem Schluss, dass die Haager Wertpapierkonvention nicht mit dem deutschen materiellen Recht vereinbar ist und fordert eine Modernisierung des deutschen Depotrechts, wozu er auch im ersten Teil seiner Arbeit Gründe liefert. Eine Zeichnung der Haager Wertpapierkonvention durch Deutschland und die EU hält er vor Abschluss der Reform des deutschen Depotrechts für verfrüht und verweist auf internationale Initiativen zur Harmonisierung und Refo