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Stefan Matthies

    Der Teilbarkeitsbegriff in der Insolvenzordnung sowie die insolvenzrechtliche Behandlung unteilbarer Leistungen im gegenseitigen Vertrag
    Bauinsolvenzrecht
    • Bauinsolvenzrecht

      Grundlagen, Rechtsschutz, Forderungsdurchsetzung

      Der Titel behandelt die Schnittstelle zwischen privatem Bau- und Architektenrecht sowie Insolvenzrecht. Er bietet einen Einstieg in die Materie und analysiert die praktischen Regelungen des Insolvenzrechts und deren Einfluss auf die Abwicklung von Bau- und Architektenverträgen. Das Werk vermittelt Problembewusstsein und gibt praktische Handlungsempfehlungen, ergänzt durch Mustertexte und Beispiele. Im ersten Teil werden zentrale Begriffe aus dem Bau- und Insolvenzrecht sowie die Grundlagen des Insolvenzrechts erklärt, darunter formelle und materielle Insolvenz, Ziele und Funktionen des Verfahrens sowie die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters. Anschließend werden die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf Bau- und Architektenverträge chronologisch im Einklang mit dem Bauablauf dargestellt. Die weiteren Abschnitte beleuchten das Schicksal des Bauvertrags im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren, einschließlich möglicher Insolvenzanfechtungsrisiken und der Geltendmachung von Aufrechnungsrechten. Besonders behandelt werden die Mängelrechte des Auftraggebers in der Insolvenz des Bauunternehmers und deren Durchsetzbarkeit neben bestehenden Sicherheiten. Vorteile des Werks sind die anschauliche Erklärung komplexer Insolvenzrechtsfragen, die konsequente Ausrichtung auf Baurechtsfälle und der Schwerpunkt auf Sicherungsmöglichkeiten.

      Bauinsolvenzrecht
    • Die Arbeit untersucht die verschiedenen Teilbarkeitsbegriffe in der Insolvenzordnung. Im Vordergrund steht der Teilbarkeitsbegriff im Rahmen der Abwicklung gegenseitiger Verträge (§§ 103, 105 InsO). Überwiegend geht man hier davon aus, der Teilbarkeitsbegriff sei möglichst weit auszulegen, so dass die geschuldeten Leistungen immer dann teilbar seien, wenn sich die vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen feststellen und bewerten lassen. Die Arbeit hinterfragt, ob der weite Teilbarkeitsbegriff tatsächlich mit dem insolvenzrechtlichen Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt werden kann. Der Begriff wird vor dem Hintergrund der Prinzipien Gläubigergleichbehandlung, funktionelles Synallagma, Privatautonomie und Parteiinteressen analysiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Prinzipien allein mit begrifflichen Lösungsansätzen nicht in Einklang bringen lassen. Vielmehr muss der Begriff in jedem Einzelfall danach bestimmt werden, ob der Insolvenzverwalter auf die weitere Leistung des Vertragspartners zwingend angewiesen ist. Nur dann liegt Teilbarkeit nach § 105 S. 1 InsO vor.

      Der Teilbarkeitsbegriff in der Insolvenzordnung sowie die insolvenzrechtliche Behandlung unteilbarer Leistungen im gegenseitigen Vertrag