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Patrick Gödicke

    1 gennaio 1970
    Formularerklärungen in der Medizin
    Festschrift für Jan Schapp zum siebzigsten Geburtstag
    Bereicherungsrecht und Dogmatik
    Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
    • Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

      • 500pagine
      • 18 ore di lettura

      Zum WerkSowohl die neuen Abhilfeklagen als auch die reformierten Musterfeststellungsklagen sind nach Inkrafttreten des VDuG unmittelbar in der Praxis angenommen worden. Bekannte Unternehmer aus den Bereichen Energie, Telekommunikation und Videostreaming wurden schon nach kurzer Zeit auf Grundlage des VDuG in Anspruch genommen und verteidigen sich nun gegen die neu geschaffenen Verbandsklagen.Das Werk analysiert das VDuG als neues Stammgesetz wissenschaftlich tiefgründig, berücksichtigt die Interessen der Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und bietet praktische Lösungen zu zahlreichen offenen Rechtsfragen an, die das VDuG als Umsetzungsgesetz mit sich bringt.Vorteile auf einen Blick erste Verbandsklagen vor den OLGs bzw. dem BayObLG bereits berücksichtigt zahlreiche Formulierungsvorschläge für Anträge und Tenorierungen für die OLGs, klageberechtigten Stellen, Unternehmer und Sachwalter, einschließlich von Berechnungsbeispielen für den kollektiven Gesamtbetrag und die Kosten des Umsetzungsverfahrens Schlüsselnormen umfangreich ausgelegt und mit Darstellung der Streitstände enge Verzahnung der einzelnen Kommentierungen durch kontinuierliche Abstimmung der Autoren zu den neuen Rechtsfragen. Alle Kommentierungen enthalten zahlreiche Querverweise auf relevante Parallelstellen, um zu verdeutlichen, welche Rechtsfragen von mehreren Autoren identisch eingeschätzt wurden. ZielgruppeFür Rechtsabteilungen der klageberechtigten Stellen wie etwa qualifizierte Verbraucherverbände, Rechtsabteilungen der Unternehmer, Sachwalter, Justiz, das registerführende Bundesamt der Justiz sowie Kanzleien zum Verbraucher- und Prozessrecht.

      Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
    • Der Autor beleuchtet das Phänomen einer unüberschaubar gewordenen bereicherungsrechtlichen Dogmatik, die zunehmend als Hindernis für Ausbildung und Praxis thematisiert wird. Patrick Gödicke verfolgt keine materielle Neukonzeption, sondern versteht seine Arbeit als Beitrag zur methodischen Konsolidierung des Bereicherungsrechts. In der Literatur wird vor allem die Überlegenheit fallorientierter oder systemorientierter Rechtsfindung diskutiert, wobei unklar bleibt, über wessen Arbeitstechniken - die des Rechtsanwalts oder die des Dogmatikers - gesprochen wird. Der Verfasser thematisiert den Wirkungsbereich der Dogmatik, die eine rationale Rechtsanwendung gewährleisten soll, wobei negativ die Kontrollierbarkeit und positiv die Entlastung der Rechtsanwendung gemeint sind. Die Dogmatik ordnet den Rechtsstoff zur Kontrollierbarkeit und entwickelt Auslegungsvorschläge zur Entlastung. Der Verfasser betrachtet das heutige bereicherungsrechtliche Anspruchssystem, das mit der Nichtleistungskondiktion und einer offenen Typologie von Kondiktionen zweifelhafte Ordnungskategorien kombiniert, anstatt die prägende Dichotomie von Schuldverhältnis und Eigentum fortzuführen. Problematisch ist auch die Empfehlung, sich auf Grundstrukturen zu konzentrieren oder vom Systemdenken abzuwenden. Sinnvoll erscheint es, bewährte Hilfsnormen beizubehalten und korrigierende Wertungsgesichtspunkte weiterzuentwickeln.

      Bereicherungsrecht und Dogmatik
    • Am 31. Oktober 2010 feiert Jan Schapp, der von 1978 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2006 Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Justus-Liebig-Universität Gießen war, seinen 70. Geburtstag. Die vorliegende Festschrift enthält Beiträge, die seine Schüler, Kollegen und Gesprächspartner aus verschiedenen Fachdisziplinen verfasst haben, um den Jubilar zu beglückwünschen und zu ehren. Im Mittelpunkt des Werkes stehen Themen aus den ersten drei Büchern des BGB sowie den Grundlagen des Rechts und der angrenzenden Fachgebiete, die unter Rückgriff auf die Phänomenologie und die Geschichtenphilosophie behandelt werden. Die Themen der Festschriftbeiträge entsprechen den vielfältigen Forschungsinteressen des Jubilars in der Rechtswissenschaft, der Philosophie und der Theologie. Mit Beiträgen von: Jens Adolphsen, Kamil Arslanov, Ulrich Bälz, Christoph Benicke, Johann Braun, Hermann Deuser, Meinrad Dreher, Jens Ekkenga, Wolfgang Forster, Richard Giesen, Patrick Gödicke, Walter Grasnick, Rolf Gröschner, Horst Hammen, Ludwig Häsemeyer, Bernd Hecker, Norbert Horn, Karen Joisten, Ulrich Karthaus, Werner Krawietz, Kristian Kühl, Karl-Heinz Lembeck, Martin Lipp, Volker Lipp, Thilo Marauhn, Malgorzata Pyziak-Szafnicka, Franz Reimer, Wolfgang Schur, Konrad Stock, Helmuth Vetter, Wolf-Dietrich Walker, Harm Peter Westermann, Eberhard Wieser, Peter A. Windel

      Festschrift für Jan Schapp zum siebzigsten Geburtstag
    • Formularerklärungen in der Medizin

      Rechtliche Kontrollmaßstäbe für Einwilligungen in der medizinischen Heilbehandlung und Forschung

      • 545pagine
      • 20 ore di lettura

      Formularerklärungen prägen das moderne Gesundheitswesen, überfordern jedoch viele Patienten. Unterzeichnete Aufklärungs- und Einwilligungsbögen haben keine materielle Bedeutung, dienen aber als erster Beweis für eine wirksame Einwilligung. Trotz dieser Widersprüche sind die rechtlichen Anforderungen an medizinische Formularerklärungen weitgehend unklar. Die Anwendung des Rechts der vorformulierten Vertragsbedingungen wird dem Stellenwert der Patientenaufklärung nicht gerecht und führt zu undifferenzierten Lösungen. Die zentrale Frage ist, wann ein Formular, ähnlich wie ein Gespräch, Verständnis beim Patienten ermöglicht und dessen Verstehen überprüfbar macht. Patrick Gödicke entwickelt ein medizinrechtliches Transparenzgebot, das an § 307 I 2 BGB anknüpft und durch arzneimittel- und europarechtliche Vorgaben geschärft wird. Er formuliert konkrete Anforderungen an die Gestaltung von Formularregelungen für schulmedizinische Heilbehandlungen und medizinische Forschung am Menschen. Der Beweiswert unterzeichneter Formulare hängt entscheidend von ihrer Transparenz ab. Nur transparente Aufklärungsformulare ermöglichen es, in bestimmten Fällen, wie bei Masseneingriffen mit geringem Risiko, auf eine schriftliche Aufklärung zu verzichten und lediglich eine Gesprächsgelegenheit zu fordern, um das Selbstbestimmungsrecht zu wahren.

      Formularerklärungen in der Medizin