Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft
unter Berücksichtigung des Ausländergesetzes
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Im Fokus steht die sachliche Analyse der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, die seit dem 01. August 2001 für homosexuelle Paare gilt. Die Untersuchung umfasst einen grundlegenden Vergleich mit der Ehe und beleuchtet, wie Politik und Verwaltung binationale Paare behandeln. Besonders betont wird die Rolle der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als eine der wenigen legalen Optionen für Migranten zur Einreise und Aufenthaltsverfestigung in Deutschland. Die Arbeit bietet eine detaillierte Standortbestimmung der Rechtslage unter ausländerrechtlichen Gesichtspunkten.
