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Leander Palleit

    Völkerrecht und Selbstbestimmung
    Gleiches Wahlrecht für alle?
    • Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Es steht grundsätzlich unterschiedslos jeder erwachsenen Staatsbürgerin und jedem erwachsenen Staatsbürger zu. Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein: Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen. Mit Blick auf beide Aspekte wird in diesem Papier die Problemsituation dargestellt, der bestehende Handlungsbedarf aufgezeigt und dieser menschenrechtlich begründet. Mit Empfehlungen an Regierung, Parlament, Parteien und Akteure der Zivilgesellschaft.

      Gleiches Wahlrecht für alle?
    • Die Idee der nationalen Selbstbestimmung war eine der prägenden und gleichzeitig umstrittensten Ideen im Völkerrecht des 20. Jahrhunderts. Die Arbeit untersucht den Umgang mit dieser Idee in der deutschen und österreichischen Völkerrechtslehre zwischen den beiden Weltkriegen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte des Völkerrechts. Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, wie sich die deutsche und österreichische Völkerrechtswissenschaft in ihren Begrifflichkeiten auf die politischen Umbrüche der Zwischenkriegszeit einstellte. Vor diesem Hintergrund wird unter Berücksichtigung der Völkerrechtspraxis nachgezeichnet, welche Entwicklung die Selbstbestimmungsidee in der wissenschaftlichen Diskussion jener Jahre nahm und mit welch verschiedenen Inhalten der Begriff „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ im Laufe der Zeit belegt wurde. Anhand der Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht wird dabei deutlich, wie stark zentrale Begriffe der Disziplin aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit durch die Wissenschaft mit wechselnden Argumentationsmustern versehen und der Politik bereitgestellt wurden.

      Völkerrecht und Selbstbestimmung