Im Patentrecht stehen die Interessen des Patentinhabers und der Allgemeinheit im Konflikt: Der Patentinhaber strebt nach umfassenden Ausschließlichkeitsrechten, während die Allgemeinheit freien Zugang zu technischem Wissen wünscht. Die Herausforderung besteht darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen Interessen zu finden, eine Aufgabe, die dem Gesetzgeber obliegt. Tobias Timmann untersucht, ob Art. 14 GG konkrete Richtlinien für die Ausgestaltung des Patentrechts bietet. Das Bundesverfassungsgericht bejaht dies in seiner Rechtsprechung, doch der Autor argumentiert, dass diese Sichtweise auf einer unzulässigen Übertragung von Urheberrechtsgrundsätzen auf das Patentrecht basiert. Er führt eine eigenständige Analyse für das Patentrecht durch und zeigt, dass es unter die Institutsgarantie des Eigentums fällt, gestützt auf die Geschichte des Erfindungsschutzes, Eigentumstheorien und das Kriterium der persönlichen Leistung. Daraus ergibt sich die Bestimmung des durch die Institutsgarantie geschützten Kernbereichs. Es ist zu beachten, dass Patente grundsätzlich als Ausschließlichkeitsrechte ausgestaltet sind, weshalb die Bedingungen für gesetzliche Einschränkungen des Patents festgelegt werden müssen. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Eingriffen in das Verfügungs- und das Verwertungsrecht erforderlich.
Tobias Timmann Libri
