Hofübergabe als Altersversorgung
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Ein zentraler Vorgang im bäuerlichen Lebenslauf ist die Hofübergabe von der älteren auf die nachfolgende Generation. Im Gegenzug für die vertraglich festgelegte Erbfolge erhält der Übergeber lebenslang wiederkehrende Unterhaltsleistungen. Die drei Übergebergenerationen vom Kaiserreich bis zur frühen Bundesrepublik erlebten zwei Agrarkrisen, zwei Weltkriege und zwei Inflationen. Vor diesem Hintergrund wird beschrieben, wie sich die Verbreitung, der Zeitpunkt und die Vertragsinhalte der Hofübergabe veränderten. Das erste Kapitel behandelt die typischen Formen der bäuerlichen Altersversorgung bis zum Ende der Weimarer Republik, in einer Phase weitgehender Vertragsfreiheit. Forderungen nach staatlicher Intervention, insbesondere während der Agrarkrise Ende des 19. Jahrhunderts, fanden in der Gesetzgebung keinen Niederschlag. Im zweiten Kapitel wird das Hofübergaberecht des Nationalsozialismus behandelt, das durch umfassende gerichtliche Vertragskontrolle und standesaufsichtliche Eingriffe nach dem Reichserbhofgesetz von 1933 den privatautonomen Spielraum der Vertragsparteien erheblich einschränkte. Das dritte Kapitel umfasst die Jahre 1945 bis 1957, in denen der Gesetzgeber 1957 im „Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte“ das erste eigenständige staatliche Alterssicherungssystem für diese Berufsgruppe einführte, als Reaktion auf die unbestreitbare Überalterung in der Landwirtschaft.
