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Lui s. Greco

    27 marzo 1978
    Lebendiges und Totes in Feuerbachs Straftheorie
    Lo vivo y lo muerto en la teoría de la pena de Feuerbach
    Strafrecht Allgemeiner Teil 01: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre
    Strafprozesstheorie und materielle Rechtskraft
    • Strafprozesstheorie und materielle Rechtskraft

      Grundlagen und Dogmatik des Tatbegriffs, des Strafklageverbrauchs und der Wiederaufnahme im Strafverfahrensrecht

      • 1154pagine
      • 41 ore di lettura

      Warum müssen Strafverfahren ein Ende finden - und dies teilweise selbst dann, wenn ihre Ergebnisse Wahrheit und Gerechtigkeit verfehlen? Die Arbeit untersucht das klassische Problem der materiellen Rechtskraft bzw. des ne bis in idem-Grundsatzes in seinen wichtigsten Dimensionen, d.h.: die Frage nach dem Gegenstand des Strafverfahrens, also des sog. prozessualen Tatbegriffs; die Problematik der Bestimmung der einzelnen in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungen; die Legitimitätsbedingungen einer Auflösung der materiellen Rechtskraft, also einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Antworten auf diese Fragen werden aus einem Ansatz gewonnen, der einen engen Zusammenhang zwischen dem Grund, weshalb Strafverfahren enden müssen, und dem Grund, weshalb sie überhaupt beginnen dürfen, postuliert - also aus einer Strafprozesstheorie, die sich die fundamentale Frage nach der Legitimierbarkeit des Verfahrens gegenüber dem (ggf. unschuldigen) Verfolgten stellt. Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Strafprozesstheorie 1. Vorüberlegungen zur Methode einer universellen (Strafprozess-)Rechtswissenschaft: Das Projekt einer universellen Rechtswissenschaft Alternative Konzepte einer universellen (Strafprozess-)Rechtswissenschaft Die eigene konkrete Vorgehensweise Zusammenfassung: Universelle Rechtswissenschaft als Wissenschaft der Unterscheidung von Recht und Macht 2. Strafprozesstheoretische Grundlegung: Einleitende Erwägungen Der Begriff der Strafverfolgung Die Rechtfertigung der Strafverfolgung als Rechtfertigung einer allgemein bedrohlichen Institution und einer qualifizierten Verdächtigung Gesamtfazit zur strafprozesstheoretischen Grundlegung Zweiter Teil: Materielle Rechtskraft 1. Die Begründung der materiellen Rechtskraft: Einleitende Erwägungen Begriffskonstruktivistische Rechtskrafttheorien Normative Rechtskrafttheorien Der eigene Ansatz: Schuldtilgung, Rehabilitierung und Verfahrensgerechtigkeit (»dreisäulige« Rechtskraftlehre) Fazit 2. Der Begriff der strafprozessualen Tat: Einleitende Erwägungen Theoretische Grundlegung Die Diskussion um den Tatbegriff Der eigene Lösungsweg Positivrechtliche Übersetzung Fazit zum Tatbegriff im Strafverfahrensrecht 3. Die erste Strafe: Einleitende Worte zu dem vorliegenden und dem nächsten Kapitel Zum Begriff der Schuldtilgung Der Begriff der Strafe Die einzelnen Strafen Zusammenfassung zur ersten Strafe (Schuldtilgung) 4. Die erste Verfolgung: Einleitende Bemerkungen Das herrschende Konzept in seinen Grundzügen Rechtfertigung und Kritik des »klassischen« Konzepts Neuere Konzepte Eigenes Modell: Rechtskraft als Verdachtstilgung bzw. Rehabilitierung Die einzelnen Entscheidungen Fazit 5. Die Sperrwirkung: Das Unveränderbare an der materiell rechtskräftigen Entscheidung Das von der Sperrwirkung Gesperrte Prozessuales Sonderfragen Zwei Exkurse Zusammenfassung 6. Auflösung der materiellen Rechtskraft: Kleines System der strafprozessualen Wiederaufnahme: Einleitung Zur Legitimierbarkeit einer Auflösung der materiellen Rechtskraft Wiederaufnahme zugunsten des Beschuldigten Wiederaufnahme zulasten des Beschuldigten Weitere Fragen der Wiederaufnahme des Verfahrens Fazit zur Wiederaufnahme des Verfahrens Schlussteil Literaturverzeichnis Sachverzeichnis

      Strafprozesstheorie und materielle Rechtskraft
    • Strafrecht Allgemeiner Teil 01: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre

      Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre

      • 1249pagine
      • 44 ore di lettura

      Dieses große Lehrbuch behandelt die Grundlagen und den Aufbau der Verbrechenslehre. Es überzeugt durch grundlegende Systematik, wissenschaftliche Durchdringung aller Details und sprachliche Brillanz. Einzigartig ist die Berücksichtigung der fremdsprachigen Literatur. Behandelt werden u. a.: Grundlagen (u. a. Rechtfertigung der Strafe, Strafrechtsreform) Aufbau der Verbrechenslehre Tatbestandslehre, Rechtswidrigkeit, Schuld bzw. Verantwortlichkeit, Fahrlässigkeit Professor em. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin war Inhaber des Lehrstuhls für Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Universität München und ist einer der renommiertesten deutschen Strafrechtler mit internationalem Bekanntheitsgrad. Professor Dr. Luís Greco, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches Strafrecht und Strafrechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin.

      Strafrecht Allgemeiner Teil 01: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre
    • INTRODUCCIÓN 1. La cuestión central: ¿Por qué se debe hacer lo correcto? 2. Lo vivo y lo muerto 3. Metodología 4. El curso del trabajo 5. Cuestiones biográficas 6. Formalia CAPÍTULO I. Historia del derecho 1. Presentación de la teoría de la pena de Feuerbach 2. La psicología de la teoría de la coacción psicológica CAPÍTULO II. FILOSOFÍA DEL DERECHO 1. Observaciones preliminares 2. La división entre derecho y moral 3. El hombre como fin en sí mismo CAPÍTULO III. FILOSOFÍA DEL DERECHO PENAL 1. Consideraciones previas 2. La teoría de la pena CAPÍTULO IV. CONCLUSIÓN 1. Lo vivo y lo muerto: valoración general de la teoría de la pena de Feuerbach 2. Resumen BIBLIOGRAFÍA

      Lo vivo y lo muerto en la teoría de la pena de Feuerbach
    • Lebendiges und Totes in Feuerbachs Straftheorie

      Ein Beitrag zur gegenwärtigen strafrechtlichen Grundlagendiskussion.

      Luís Greco wirft in der vorliegenden Publikation die Frage auf, ob die heutige strafrechtstheoretische Diskussion von Feuerbach und seiner psychologischen Zwangstheorie lernen kann. Dem Autor zufolge hat Feuerbach durch seinen Versuch, das Gesetzlichkeitsprinzip als Mittel zur wirksamen Abschreckung zu begründen, einen Kategorienfehler begangen, weil er eine Schranke der Staatsmacht auf eine Zweckmäßigkeitsüberlegung zurückführt. Nach der Klärung des Verhältnisses von Feuerbach zu Kant und nach einer Widerlegung der Annahme, wonach Feuerbach vom psychologischen Modell eines berechnenden Täters ausgegangen sei, wendet sich Greco hauptsächlich der heutigen strafrechtstheoretischen Diskussion zu. Vorgezogen wird eine negativ-generalpräventive Theorie weitgehend nach Feuerbach'schem Vorbild, die aber nicht mehr den Anspruch erhebt, Schranken der Staatsmacht zu begründen. Diese, vor allem das Instrumentalisierungsverbot und das Gesetzlichkeitsprinzip, werden auf eine eigenständige Grundlage gestellt.

      Lebendiges und Totes in Feuerbachs Straftheorie