Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale sind im Hinblick auf Sportwetten nicht eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und präsentiert Lösungen. Der Schwerpunkt liegt auf den Problemen der Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele „ohne behördliche Erlaubnis“. Nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols durch das BVerfG und dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ergeben sich verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen, insbesondere im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten. Die Kernfrage ist die Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm, wenn die verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- oder europarechtswidrig sind. Die Erkenntnisse haben allgemeine Gültigkeit. Zudem bleibt die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die vor der Wiedervereinigung erteilt wurden, ungeklärt.
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