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Wolfgang Koberski

    1 gennaio 1950
    Personalratspraxis von A bis Z
    Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    ArbZG - Arbeitszeitgesetz
    • Das Arbeitszeitgesetz von 1994 fokussiert auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Es regelt Ruhepausen und -zeiten, um psychische Belastungen zu verringern, und verbietet grundsätzlich die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, um eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden zu gewährleisten. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt aktuelle Entwicklungen und relevante Rechtsprechung, insbesondere zur Pflicht der Arbeitszeitnachweise und zu Nachtarbeitszuschlägen, sowie die neuen Regelungen für die Binnenschifffahrt.

      ArbZG - Arbeitszeitgesetz
    • Der Kommentar gibt Praktikern bei der Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die nötige Orientierung. Die Kommentierung - behandelt ausführlich das Anmeldeverfahren, die Nachweis-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Arbeitgeber - berücksichtigt das Spannungsfeld zwischen nationalen Regelungen und EG-rechtlichen Rahmenbedingungen - kommentiert eingehend die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen - bespricht und erläutert ausführlich die gültigen Mindestlohn-Tarifverträge sowie die einschlägigen Rahmentarifverträge, außerdem das Sozialkassenverfahren mit den entsprechenden Tarifverträgen. Weitere Pluspunkte für die Praxis bietet der Anhang: Er enthält alle wichtigen Normen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nötig werden, insbesondere praxisrelevante Texte wie z. B. eine Übersicht der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Sie bringt das Werk auf den Stand 1. 12. 2001. Eingearbeitet sind insbesondere - das Vierte Euro-Einführungsgesetz - das Korrekturgesetz 1999 - die neuesten Verordnungen zu den Mindestarbeitsbedingungen im Baugewerbe - die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung - die zum AEntG inzwischen erschienene Kommentarliteratur. Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsverbände, Betriebsräte, Gewerkschaften, Richter, Behörden.

      Arbeitnehmer-Entsendegesetz