Ulrike Hantschel widmet sich in ihrer Publikation der dogmatischen Aufarbeitung der subjektiven Tatseite des strafrechtlichen Untreuetatbestandes (§ 266 StGB). Sie analysiert bedeutende Untreuefälle wie „Mannesmann/Vodafone“, „Hessen-CDU“ und „Siemens“ sowie Bankuntreuefälle. Ein Schwerpunkt liegt auf den materiellrechtlichen Anforderungen an den Untreuevorsatz. Hantschel zeigt, dass die kontroversen Positionen zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sich angenähert haben. Ihre zentrale Botschaft ist die Ablehnung von Restriktionen des weit gefassten Untreuetatbestandes über den subjektiven Tatbestand. In diesem Zusammenhang weist sie Tendenzen der Rechtsprechung und des Schrifttums zurück, einen Realisierungsvorsatz zu etablieren. Der zweite Schwerpunkt behandelt die Beweisfrage des Vorsatzes, die nicht nur für § 266 StGB, sondern allgemein relevant ist. Hantschel stellt das Alternativenausschlussverfahren als geeignete Methode zur prozessualen Beweisführung vor und zeigt praxisrelevant, wie der Vorsatznachweis bei § 266 StGB gelingen kann.
Ulrike Hantschel Libri
