translit 2018 — Ziel der translit-Dozentur des Instituts für deutsche Sprache und Literatur I der Universität zu Köln ist eine produktive Diskussion der Frage nach den Regeln und den kreativen Prozessen, die bei der Übersetzung von Literatur in ein anderes – visuelles, akustisches oder audiovisuelles – Medium zentral sind. Zugleich geht es um das ästhetische Potenzial, das so freigesetzt wird. Das Werk Thomas Meineckes, der 2018 die dritte translit-Dozentur innehatte, kreist um die Möglichkeiten einer depotenzierten Autorschaft, die als Ort fungiert, an dem sich Diskurse kreuzen und Literatur sich mit anderen Kunstformen vermischt.
Charlotte Jaekel Libri



In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts animiert – im Wortsinne – ein neuer Akteur den Roman: das Bagatell. Ein Akteurspotential beseelt die kleinen Dinge, es macht sie zu hilfreichen Geistern und ‚tückischen Objekten‘. Die Möglichkeit dazu hatte u. a. die Philosophie in ihrem Übergang in Dichtung, der sich im 19. Jahrhundert beobachten lässt, gestiftet. Angeleitet von den Einsichten der symmetrischen Anthropologie, der Akteur-Netzwerk-Theorie und der Ethnologie geht die Autorin Paradigmenbrüchen und -wechseln, der (nicht unbedingt intendierten) Umbildung der idealistischen Ästhetik in eine Beseelung jenseits des Geistes, dem Übergang von System zu Netzwerk und weiteren Innovationen des scheinbar ‚bloß‘ epigonalen Zeitalters nach. In den Interpretationen, die von Immermanns Die Epigonen über Vischers Ding-Roman Auch Einer zu Kafkas Junggesellenfiktion führen, zeigt sich, dass, paradoxerweise, eine wesentliche Stärke der Moderne ihr ‚nicht-modernes‘ Potential ist.
In Deutschland enthalten viele Arbeitsverhältnisse Klauseln, die auf Tarifverträge verweisen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung und ist mindestens eine der Vertragsparteien nicht tarifgebunden, findet der Tarifvertrag keine Anwendung. Dennoch werden häufig alle Arbeitnehmer „nach Tarif“ bezahlt. Wenn der Arbeitgeber dieses Verhalten über Jahre hinweg praktiziert, stellt sich die Frage, ob er daran auch in Zukunft gebunden ist. Es ist unbestritten, dass aus einer betrieblichen Übung Ansprüche entstehen können, jedoch sind die Geltungsgründe und die Möglichkeiten ihrer Beendigung noch nicht geklärt. Die Kombination von Bezugnahme auf Tarifverträge und betrieblicher Übung verstärkt die Probleme. Charlotte Jaekel untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung an den Tarifvertrag durch betriebliche Übung entstehen kann, welche Inhalte und Umfänge diese Bindung hat und wie sie praktisch wieder aufgehoben werden kann. Diese Fragen müssen im Kontext des Streits um den Geltungsgrund der betrieblichen Übung betrachtet werden. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin einen eigenen Ansatz, um das Dilemma einer ungewollten rechtlichen Bindung unter Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu lösen.