Mit 1.1.2016 ist das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 in Kraft getreten. Das erklärte Ziel der Reform war es, zivil- und steuerrechtliche Hemmnisse für gemeinnütziges Wirken zu beseitigen , Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und Zuwendungen in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen sowie die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und der Quasi-Internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich zu erhöhen . Dieses Buch bietet eine systematische Analyse des BStFG 2015 sowie der durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 geänderten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten . Die zivilrechtliche Untersuchung der modernisierten Rechtsformen Stiftung und Fonds nach dem BStFG 2015 richtet sich sowohl an interessierte Einsteiger , die sich einen ersten Überblick über diese Rechtsformen verschaffen wollen, an Philantropen und gemeinnützige Organisationen , die auf der Suche nach der geeigneten Rechtsform für ihre Tätigkeit sind, als auch an Rechtsanwälte und Steuerberater. Im Fokus der steuerlichen Änderungen stehen sowohl die Aufweichung des sog „ Unmittelbarkeitsgrundsatzes “, als auch die Erweiterung der steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Stiftungen . Darüber hinaus wurde auch die steuerliche Absetzbarkeit der Vermögenswidmung eingeführt, um die Attraktivität dieser Ausprägung von Stiftungen zu erhöhen.
Martin Melzer Libri


Das österreichische Privatstiftungsrecht und das neue liechtensteinische Stiftungsrecht im Vergleich
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Das liechtensteinische Stiftungsrecht wurde im Jahr 2009 – nach mehr als 80 jährigem, fast unverändertem Bestand – einer Totalrevision unterzogen. Das vorliegende Werk bietet erstmals einen umfassenden zivilrechtlichen Vergleich des österreichischen Privatstiftungsrechts und des mit 1. April 2009 in Kraft getretenen neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts. Neben dem unmittelbaren Vergleich der beiden Rechtsordnungen werden weiters die Hintergründe der neuen Regelungen im liechtensteinischen Stiftungsrecht sowie ihr Verhältnis zu den stiftungsrechtlichen Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts vor der Totalrevision dargestellt.