Der Autor behandelt die Frage, welche Konsequenzen die aktuelle Diskussion um die Schutzziele des Kartellrechts – Schutz des Wettbewerbsprozesses oder Steigerung der Verbraucherwohlfahrt – für die Rechtsanwendung hat. Diese Diskussion bildet ein Kernelement des von der Europäischen Kommission initiierten „More Economic Approach“. Im Vordergrund dieser Untersuchung stehen die praktischen Auswirkungen der Schutzzweckdebatte. Anhand der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und der Europäischen Gerichte in den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle wird analysiert, ob sich die materiellen Beurteilungskriterien im Rahmen des „More Economic Approach“ geändert haben. Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob zum Nachweis kartellrechtswidrigen Verhaltens ein konkreter Verbraucherschaden belegt werden muss, oder – umgekehrt – ob marktstrukturschädigendes Verhalten erlaubt ist, wenn sich für die Verbraucher ein Nutzen ergibt. Auf aktuelle Entwicklungen in der US-amerikanischen Diskussion wird vergleichend eingegangen.
Johannes Hertfelder Ordine dei libri



- 2010
- 2008
Die Abgrenzung des geographisch relevanten Marktes
- 72pagine
- 3 ore di lettura
Die Arbeit thematisiert die essenzielle Rolle der sachlichen, geografischen und zeitlichen Marktabgrenzung im Kartellrecht, insbesondere bei Fusionskontrollen und Missbrauchsaufsichten. Sie hebt hervor, dass die Abgrenzung des relevanten Produktmarktes oft im Fokus steht, jedoch auch die geografische Marktabgrenzung entscheidend sein kann. Die Dynamik der Märkte, etwa durch europäische Integration, führt zu Herausforderungen in der Fusionskontrolle. Die Studie bietet eine systematische Analyse der Kriterien zur geografischen Marktabgrenzung und beleuchtet relevante Problemfelder in der Praxis.
- 2008
Die Studienarbeit analysiert den "more economic approach" im europäischen Kartellrecht, der seit den späten 90er-Jahren an Bedeutung gewinnt. Es wird ein Überblick über wettbewerbspolitische Leitbilder gegeben und die Interpretation von Art. 82 EGV sowie deren Entwicklung im Kontext des neuen Ansatzes untersucht.