Der professionelle Sport hat sich in den letzten Jahrzehnten aus dem Amateursport zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob die historischen Privilegien des Sports mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Der professionelle Sport unterliegt dem Unionsrecht, was bedeutet, dass die Vermarktungsmodelle und Satzungen der Sportverbände den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts entsprechen müssen. Insbesondere das Ein-Platz-Prinzip, das pro Sportart und Region nur einen Verband zulässt, hat zu monopolistischen Strukturen geführt, die den Markt wettbewerbsverzerrend beeinflussen können. Diese monopolistische Struktur wirkt sich auf nachgelagerte Märkte wie den für Fernsehrechte und Sportartikel aus. Um Wettbewerbsbeschränkungen im Sportsektor zu reduzieren, sind die Europäischen Wettbewerbsvorschriften auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Profisports anzuwenden. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Bosman, die vor 15 Jahren erging und den professionellen Sport grundlegend veränderte, hat einige Monografien über das Verhältnis von Sportrecht und EU-Recht hervorgebracht, die sich jedoch meist auf die Grundfreiheiten konzentrieren. Eine umfassende Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen Dimension des Sportrechts unter Berücksichtigung der EU-Verträge steht bislang aus, obwohl dieser Aspekt bereits in den Schlussanträgen des Generalanwalts zur Bosman-Rechtss
Maja Beisenherz Libri
