Die Strafverfolgung der NS-Kriminalität am Landgericht Darmstadt
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Die Bewertung der Verfolgung von NS-Kriminalität im Nachkriegsdeutschland ist umstritten, da sowohl energische Verfolgung als auch nachlässige Ermittlungen dokumentiert sind. In Hessen wurden alle NS-Prozesse als historisch wertvoll eingestuft und die Akten in Staatsarchiven überführt. Die Bestände im Staatsarchiv Darmstadt umfassen eine Vielzahl von NS-Verbrechen, von der Machtergreifung über die Verfolgung der Juden bis hin zu Deportationen und Euthanasie. Ziel der Studie war die vollständige Dokumentation und Analyse aller Verfahren im Landgerichtsbezirk Darmstadt, insbesondere lokaler Straftaten aus der Vorkriegszeit, die zeitnah nach dem Krieg verfolgt wurden. Die Analyse umfasste auch das Zusammenwirken mit dem Spruchkammerverfahren zur „Entnazifizierung“. Lokale Straftaten betrafen meist Landfriedensbruch, Körperverletzung und Freiheitsberaubung, während für Tötungsdelikte während des Krieges in Polen und Russland deutsche Stellen erst ab 1949 zuständig waren. Die Eröffnung der Verfahren war bis zur Gründung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg 1958 dem Zufall überlassen. Zudem führte eine Fehlleistung des Gesetzgebers zur Verjährung zahlreicher Tötungsdelikte. Trotz der Herausforderungen arbeiteten Polizei und Justiz ab Sommer 1945 effektiv zusammen, was zu einer hohen Verurteilungsquote insbesondere für die Reichspogromnacht führte. Ab 1948 zeigte sich ein Mentalitätswechsel in der Beurteilung und Verfolgung von NS-Ver
