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Julius Forschner

    Wechselwirkungen von Aufsichtsrecht und Zivilrecht
    Aktuelle Herausforderungen im Immobilienrecht
    • Das Symposium befasste sich mit den aktuellen Herausforderungen im Immobilienrecht, das in Zeiten von Geldwäscheprävention, Datenschutz und elektronischem Urkundenarchiv wie ein Kurzurlaub für das Gehirn erscheint. Eröffnet wurde es mit einem Vortrag von Notar Dr. Basty zur AGB-Kontrolle von Bauträgerverträgen, der auf die neuen Herausforderungen durch kriegs- und pandemiebedingte Verzögerungen sowie sprunghafte Preissteigerungen einging. Prof. Dr. Jacoby folgte mit einem Beitrag zu sachenrechtlichen Fragestellungen nach der WEG-Reform. Notar Dr. Meier thematisierte das neue Maklerrecht und dessen Regelungsmöglichkeiten im Grundstückskaufvertrag, während Notar Dr. Wälzholz einen Überblick über die Grunderwerbsteuerreform gab. Im öffentlich-rechtlichen Block referierten Prof. Dr. Grziwotz und Dr. Dirnberger über § 250 BauGB n. F. in der notariellen Praxis und städtebauliche Verträge, wobei Dr. Dirnberger auch die praktischen Herausforderungen kleinerer Gemeinden in Bayern beleuchtete. Frau Dr. Roloff informierte über Beurkundungs- und berufsrechtliche Gestaltungsgrenzen, während den Abschluss Frau Prof. Schmidt-Räntsch mit dem Thema zulässiger und unzulässiger Inhalt von Dienstbarkeiten machte.

      Aktuelle Herausforderungen im Immobilienrecht
    • Wechselwirkungen von Aufsichtsrecht und Zivilrecht

      Eine Untersuchung zum Verhältnis der §§ 31ff. WpHG und zivilrechtlichem Beratungsvertrag

      Europarechtlich determiniert finden sich im Wertpapierhandelsgesetz öffentlich-rechtliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihren Kunden gegenüber zu erfüllen haben. Unabhängig davon entwickelte sich seit den frühen 1990er Jahren eine parallel hierzu verlaufenden zivilgerichtliche Rechtsprechung, die ähnliche Pflichten aus (häufig stillschweigend) geschlossenen Auskunfts- und Beratungsverträgen zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden herleitet. Das Verhältnis dieser beiden Pflichtenkreise ist bisher nicht abschließend geklärt und von hoher praktischer Relevanz. Die Thematik wirft grundlegende Fragen zum Verhältnis von öffentlichem Aufsichtsrecht und Zivilrecht ebenso auf, wie zum Verhältnis von Europarecht und Recht der Nationalstaaten. Julius Forschner untersucht diese grundlegenden Fragen, um Systemdivergenzen zu vermeiden.

      Wechselwirkungen von Aufsichtsrecht und Zivilrecht