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Ulrich Segna

    Bucheffekten
    Vorstandskontrolle in Großvereinen
    • Vorstandskontrolle in Großvereinen

      • 467pagine
      • 17 ore di lettura

      Die Vorschriften des BGB-Vereinsrechts (§§ 21 ff. BGB) erfassen dem Wortlaut nach sämtliche Vereine, ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß sie nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen. Neben die vielen Kleinvereine sind mit der Zeit Großvereine verschiedenster Art getreten, so etwa bundesweit tätige Gesamtvereine und Vereinsverbände mit z. T. mehreren hunderttausend Mitgliedern, die unter Ausnutzung des sogenannten Nebenzweckprivilegs umfangreiche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und mitunter gar als Konzernspitze fungieren. Bekannte Beispiele sind die Automobilclubs und die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege. In Großvereinen funktioniert das vom Gesetzgeber vorgesehene Modell der Steuerung und Überwachung des Vorstands durch die Mitglieder nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr. Ulrich Segna nimmt eine umfassende Analyse und Fortbildung des geltenden Vereinsrechts vor und fragt, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorstandskontrolle in Großvereinen zu verbessern. Er versteht seine Untersuchung insofern auch als Ergänzung zur gegenwärtig geführten »Corporate Governance«-Debatte. Ausgezeichnet mit dem Rasch-Förderpreis 2001/2002.

      Vorstandskontrolle in Großvereinen
    • Bucheffekten

      Ein rechtsvergleichender Beitrag zur Reform des deutschen Depotrechts

      Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heute meist nicht von den Anlegern selbst verwahrt, sondern durch ein mehrstufiges System von Finanzintermediären, das die Übertragung der Titel im Effektengiroverkehr ermöglicht. In Deutschland basiert dieser Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die in den 1920er Jahren von Kreditinstituten entwickelt und im Depotgesetz von 1937 verankert wurde. Diese Konstruktion steht jedoch zunehmend in der Kritik, da sie den Anforderungen an modernes Depotrecht – interne Verlässlichkeit und internationale Kompatibilität – nicht mehr genügt. Zudem wird eine Abkehr vom sachenrechtlichen Ansatz aufgrund internationaler und europäischer Harmonierungsinitiativen als notwendig erachtet. Ulrich Segna untersucht die Berechtigung dieser Kritik und die Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts. Er analysiert die Charakteristika, Risiken und Regelungsprobleme der mediatisierten Wertpapierverwahrung und führt eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Depotrechts durch. Zudem betrachtet er das neue schweizerische Bucheffektengesetz und die Ansätze zur Harmonisierung des Depotrechts, um verschiedene Reformoptionen zu diskutieren. Empfohlen wird die Einführung eines wertpapierfreien Bucheffektenmodells, das Anlehnungen an das schweizerische Gesetz aufweist, jedoch auch eigene Besonderheiten hat.

      Bucheffekten