Die Sanierung angeschlagener deutscher Unternehmen erfolgt zunehmend durch das englische Verfahren des scheme of arrangement. Dabei unterbreiten deutsche Gesellschaften ihren Gläubigern einen Vergleichsvorschlag, der von diesen angenommen und vom High Court sanktioniert wird, wodurch er für alle Gläubiger bindend wird. Die Durchführung dieses Verfahrens ist für deutsche Unternehmen nur sinnvoll, wenn das scheme auch in Deutschland anerkannt wird. Diese Arbeit untersucht die Frage der Anerkennung des scheme of arrangement in Deutschland. Nach einer ausführlichen Darstellung des Verfahrens in seinen Varianten als solvent und insolvent liegt der Fokus auf der verfahrensrechtlichen Anerkennung beider Varianten. Es wird die Anerkennung der das scheme genehmigenden court order als gerichtliche Entscheidung sowie des Vergleichsplans als gerichtlich bestätigter Vergleich nach den Regelungen von EuGVVO, EuInsVO und InsO geprüft. Zentrale Fragestellungen sind die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der beiden europäischen Verordnungen sowie die Unterschiede in den zugrunde liegenden Vergleichs- und Entscheidungsbegriffen. An die Darstellung der verfahrensrechtlichen Anerkennung schließt sich die Auseinandersetzung mit der möglichen Anerkennung der materiellen Folgen des scheme of arrangement durch kollisionsrechtliche Verweisung an.
Carolin Kusche Libri
