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Friedrich Schlimbach

    Der Sicherheitentreuhänder im Rahmen von True-Sale-Verbriefungen
    Leerverkäufe
    • Leerverkäufe

      Die Regulierung des gedeckten und ungedeckten Leerverkaufs in der Europäischen Union

      Leerverkäufe sind Geschäfte auf den Finanzmärkten, durch die Marktteilnehmer von sinkenden Kursen profitieren können. Leerverkäufe werden seit dem Beginn des Börsenhandels für Kursstürze verantwortlich gemacht und gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. In neuester Zeit war die Finanzkrise von 2008 Anlass für Kritik. Der europäische Gesetzgeber hat durch die Leerverkaufsverordnung Leerverkäufe umfassend reguliert, Transparenzpflichten in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt und ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe normiert. Friedrich Schlimbach untersucht diese Regulierung umfassend und erörtert praktische Fragen der Rechtsanwendung. Dabei finden auch die Regulierungen des Marktmissbrauchs und der Investmentfonds Berücksichtigung. Schließlich wird auf der Grundlage einer tiefgehenden ökonomischen und ethischen Analyse und mit Blick auf die Regelungskonzepte in den USA und der Schweiz die europäische Leerverkaufsregulierung rechtspolitisch beurteilt.

      Leerverkäufe
    • Im Rahmen von Verbriefungstransaktionen kommt dem Sicherheitentreuhänder eine besondere Bedeutung zu. Seine Aufgabe ist es, die Investoren vor den Risiken einer Insolvenz der Zweckgesellschaft zu schützen. Zu diesem Zweck hält der Sicherheitentreuhänder die verbrieften Vermögensgegenstände, um sie im Falle der Insolvenz der Zweckgesellschaft zugunsten der Investoren zu verwerten. Friedrich Schlimbach stellt die Grundstruktur der Verbriefung und die wesentlichen Merkmale und Funktionen des Sicherheitentreuhänders dar. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Darstellung ausgewählter regulatorischer Rahmenbedingungen: Der Sicherheitentreuhänder kann einerseits einer Registrierungspflicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegen und andererseits bei der Nutzung des Refinanzierungsregisters in den Anwendungsbereich der Bankerlaubnis fallen. Solche Erlaubnisvorbehalte sind ein klassisches Instrument der Wirtschaftsregulierung. Sie geben den Behörden die Möglichkeit, hinreichende Sachkenntnisse und andere Voraussetzungen geordneter betrieblicher Tätigkeit zu kontrollieren. Sie bergen allerdings auch die Gefahr, erwünschte wirtschaftliche Tätigkeiten zu beeinträchtigen.

      Der Sicherheitentreuhänder im Rahmen von True-Sale-Verbriefungen