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Elisaveta Bakalova

    Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen
    • 2015

      Aufgrund der zunehmenden Personen- und Kapitalmobilität in der Europäischen Union kommt es immer häufiger zu grenzüberschreitenden Erbfällen. Es besteht jedoch keine europaweite Harmonisierung im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Die Souveränität der Mitgliedstaaten führt zu unterschiedlichen Anknüpfungskriterien, Steuerbefreiungen, Steuersätzen und Bewertungssystemen des Vermögens. Diese Arbeit untersucht das Erbschaftsteuerrecht in ausgewählten Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Griechenland, Bulgarien, Spanien, Polen, Deutschland, Österreich, Irland und Kroatien. Es erfolgt eine verbale und quantitative Analyse fiktiver grenzüberschreitender Erbfälle, um mögliche Doppelbesteuerungen oder doppelte Nichtbesteuerungen zu identifizieren. Die quantitative Analyse berücksichtigt fiktives Erbvermögen sowie verschiedene Erben und thematisiert Aspekte wie die Bewertung des Erbvermögens, Steuerbefreiungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Die Überschneidung der Anknüpfungskriterien kann oft zu problematischen Doppelbelastungen oder doppelter Nichtbesteuerung führen. Abschließend wird eine idealtypische Richtlinie zur Besteuerung grenzüberschreitender Erbfälle entwickelt, die durch die gleichzeitige Anwendung in der EU Steuerkonflikte und -lücken vermeiden soll.

      Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen