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Aeryung Jung

    Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene
    • Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene

      – am Beispiel des personenbezogenen Datenschutzes

      Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Grundrechte-Charta (GRCh) Teil des EU-Rechts und ist nun rechtsverbindlich. Zudem ermöglicht der Vertrag einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), was eine engere Beziehung zwischen EMRK und GRCh schafft. In diesem Kontext wird das Verhältnis der beiden Rechtsinstrumente, insbesondere im Hinblick auf den personenbezogenen Datenschutz, untersucht. Dieser Datenschutz ist ein zentrales Grundrecht in der Informationsgesellschaft, da personenbezogene Daten entscheidend für die Persönlichkeit und Entfaltung des Individuums sind. Der Vertrag von Lissabon und die GRCh garantieren das Recht auf Datenschutz, während die EMRK das Recht auf Achtung des Privatlebens schützt. Die Studie vergleicht Art. 8 GRCh und Art. 8 EMRK, beleuchtet den Schutzbereich sowie die unterschiedlichen Schrankenregelungen des Grundrechts auf Datenschutz. Der EGMR erkennt den Datenschutz als Teil des Privatlebens an und die Autorin untersucht, wie der Begriff des Privatlebens im Kontext des Datenschutzes interpretiert wird. Zudem werden die Schrankenregelungen nach Art. 8 GRCh und die damit verbundenen Klauseln analysiert, um festzustellen, welche Regelungen zur Anwendung kommen, wenn die Rechte der GRCh mit denen der EMRK übereinstimmen. Die Studie behandelt auch die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen und erörtert, ob das Schutzniveau in beiden

      Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene