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Nils Kleine

    Handbuch des privaten Baurechts
    Die Energiepolitik der CDU zwischen 1972 und 2011
    • Nils Kleine zeichnet die energiepolitische Programmatik der CDU von den frühen 70er Jahren bis in die jüngste Vergangenheit nach und beleuchtet exemplarisch wesentliche Konzepte und innerparteiliche Debatten auf diesem Feld. Dabei wird deutlich, dass sich die energiepolitischen Grundüberzeugungen der Partei bis zur Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 nur marginal veränderten. Die CDU verstand sich selbst als Partei der energiepolitischen Verlässlichkeit und Vernunft, die – anders als die SPD, die sich im Jahr 1986 offiziell für einen Ausstieg aus der Atomenergie aussprach – auf Kernkraft nicht verzichten wollte und diese stets als wichtigen Teil des heimischen Energiemixes ansah. Vor dem Hintergrund des in Reaktion auf das Atomunglück in Japan eingeleiteten Ausstiegs aus der Kernenergie bis 2022 und des radikalen Umbaus des deutschen Energiesystems bis 2050 leistet der Autor einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der historischen Entwicklungslinien eines Politikfeldes insgesamt, über das in der Geschichte der Bundesrepublik hochemotional diskutiert und leidenschaftlich gestritten wurde.

      Die Energiepolitik der CDU zwischen 1972 und 2011
    • Das private Baurecht ist komplex, geprägt von gesetzlichen Regelungen und privaten Vereinbarungen. Da das gesetzliche Schuldrecht die Bauverträge nicht umfassend regelt, sind diese stark vom Vertragsrecht der Parteien abhängig. Das Handbuch unterstützt alle am Bau Beteiligten von der Vertragsvorbereitung über die rechtliche Abwicklung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen. Es gliedert sich in drei Hauptteile: 1. Vertragsgestaltung und -abschluss: Hier werden die Grundtypen und speziellen Arten von Bauverträgen, Bauträgerrecht, öffentlich-rechtliche Verträge, Vergabe von Bauleistungen sowie Änderungen des Bauvertrags behandelt. 2. Vertragsabwicklung: Dieser Teil behandelt die Herstellung des Werkes, Vergütung, Abnahme, Mängelhaftung, Gewährleistung, Nichtigkeit, vorzeitige Beendigung, Verzug und Vertragsstrafe. 3. Bauprozess und Vorbereitung: Es wird auf außergerichtliche und gerichtliche Beweissicherung, die Wahl der Klageart, Arrest und einstweilige Verfügung zur Sicherung baurechtlicher Ansprüche eingegangen. Die Neuauflage berücksichtigt die Novellierung der VOB 2012, überarbeitet das Kapitel „Vergaberecht“ und behandelt neue Themen wie Ausschreibungsbedarf bei städtebaulichen Verträgen. Zudem werden die Regressmöglichkeiten gegenüber Baustofflieferanten ausführlich erläutert. Der prozessrechtliche Teil thematisiert die Präklusionsproblematik im selbstständigen Beweisverfahren. Zielgruppe sind Richter, Rechtsanwälte sowi

      Handbuch des privaten Baurechts