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Ralph Neugebauer

    Versicherungsrecht vor dem Versicherungsvertragsgesetz
    • 1990

      Versicherungsrecht vor dem Versicherungsvertragsgesetz

      Zur Entwicklung des modernen Binnenversicherungsrechts im 19. Jahrhundert

      Trotz der zunehmenden Forschung zu zivilrechtlichen Nebengebieten bleibt der Versicherungsvertrag, trotz seiner Bedeutung in modernen Volkswirtschaften, ein vernachlässigtes Thema. Vorhandene Arbeiten konzentrieren sich meist auf Frühformen der Versicherung, wie mittelalterliche Gilden oder die Anfänge der Seeversicherung im 14. Jahrhundert. Diese Untersuchung hingegen beleuchtet das 19. Jahrhundert, das fälschlicherweise als wenig relevant angesehen wurde. In dieser Zeit erfuhr das Versicherungswesen durch soziale und wirtschaftliche Umwälzungen tiefgreifende Veränderungen. Der Versicherungsvertrag entwickelte sich von einem kaufmännischen Hilfsgeschäft zu einem Massenvertrag, was neue Anforderungen an die Rechtsproduzenten stellte. Das bestehende Regelungsmodell der Seeversicherung war unzureichend, was die Schaffung eines modernen Binnenversicherungsrechts erforderte. Der Autor analysiert die Kodifikationsbestrebungen des 19. Jahrhunderts, die schließlich 1908 zur Schaffung des Versicherungsvertragsgesetzes führten, welches bis heute gültig ist. Zudem wird die Rolle der Wissenschaft beleuchtet, die die durch die Untätigkeit des Gesetzgebers entstandene Lücke nicht schließen konnte. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Versuchen der Rechtsprechung, diese von den Versicherungsunternehmen erarbeiteten Klauselwerke einer Billigkeitskontrolle zu unterziehen.

      Versicherungsrecht vor dem Versicherungsvertragsgesetz