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Olaf Bischopink

    Die gesetzliche Prozeßstandschaft des § 1629 III,1 BGB
    Baunutzungsverordnung. Immissionsschutzrecht - PlanZV - Ergänzende Vorschriften
    • Die Baunutzungsverordnung bestimmt (unter anderem) das Maß der baulichen Nutzung. Dieser neue Nomos-Großkommentar liefert hilfreiche Argumente zu allen juristischen Fragestellungen rund um die BauNVO. Unter der Gesamtherausgeberschaft von Christian Bönker und Olaf Bischopink erläutern erfahrene Praktiker aus Anwaltschaft und Technik die wesentlichen Fakten rund um die Art und das Maß der baulichen Nutzung bis zu den Festlegungen in Bezug auf die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche. Besonderes Augenmerk ist auf die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen gelegt. Stichpunkte aus dem Inhalt: Lärmimmissionen: DIN 18005, TA-Lärm sowie die 16. und die 18. BImSchV // Geruchsimmissionen: Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) // Schadstoffimmissionen: TA-Luft und die 39. BImSchV // Regelungen zu Lichtimmissionen und Mindestabständen (Abstandserlass NRW) // Kommentierung von abweichenden Regelungsinhalten älterer BauNVO-Fassungen // Erläuterung der Planzeichenverordnung sowie der Regelungen zur Berechnung baulicher Kennziffern (DIN 277 und die GIF-Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum).

      Baunutzungsverordnung. Immissionsschutzrecht - PlanZV - Ergänzende Vorschriften
    • Für die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder trifft 1629 III, 1 BGB eine Sonderregelung. Während des Getrenntlebens der Eltern oder der Anhängigkeit einer Ehesache erfolgt die Prozeßführung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nicht in Vertretung des Kindes, sondern in Form einer gesetzlichen Prozeßstandschaft. Der alleinvertretungsberechtigte Elternteil kann die Unterhaltsansprüche des Kindes also nur im eigenen Namen geltend machen. Der wiederholt neugefaßte 1629 III, 1 BGB bereitet in seiner praktischen Anwendung erhebliche Schwierigkeiten, wie die umfangreiche Rechtsprechung und das darauf bezogene Schrifttum der letzten Jahre deutlich machen. In dieser Untersuchung setzt sich der Verfasser mit der Vielzahl von Streitfragen, die sich während des Erkenntnisverfahrens und der Zwangsvollstreckung aus der Anordnung der gesetzlichen Prozeßstandschaft ergeben, auseinander. So werden die Voraussetzungen, der Anwendungsbereich und die Auswirkungen des 1629 III, 1 BGB unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur umfassend dargestellt. Besonderes Augenmerk gilt zudem den Rechtsfolgen des Wegfalls der Voraussetzungen der gesetzlichen Prozeßstandschaft während des Erkenntnisverfahrens und in der Zwangsvollstreckung.

      Die gesetzliche Prozeßstandschaft des § 1629 III,1 BGB